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NDR Norddeutscher Rundfunk

NDR-Rundfunkrat stimmt Neufassung der Jugendschutz-Richtlinien zu

Hamburg (ots)

Als vorbildlich und nachahmenswert für das
kommerzielle Fernsehen hat Dagmar Gräfin Kerssenbrock, Vorsitzende
des NDR-Rundfunkrats, den Jugendschutz im öffentlich-rechtlichen
Rundfunk bezeichnet. Das Gremium beschäftigte sich anlässlich der
Neufassung der ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes
ausführlich mit dem Thema. Die Änderung der Bestimmungen war
notwendig geworden, weil der 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine
Kennzeichnungspflicht für jugendgefährdende Sendungen vorsieht. Der
NDR-Rundfunkrat erteilte der Neufassung der Richtlinien seine
Zustimmung.
Die Richtlinien sehen u.a. vor, dass potenziell jugendgefährdenden
Sendungen, die ab 22 Uhr verbreitet werden dürfen, der Hinweis
vorangestellt wird "Die folgende Sendung ist für Jugendliche unter 16
Jahren nicht geeignet." Sendungen, die ab 23 Uhr gezeigt werden,
erhalten den Hinweis "Die folgende Sendung ist für Jugendliche nicht
geeignet."
Der Jugendschutz hat im NDR einen hohen Rang. Er wird
sichergestellt durch den Rundfunkstaatsvertrag, den
NDR-Staatsvertrag, Jugendschutzrichtlinien, Kriterien zur Sicherung
des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Sendungen sowie die
Kontrolle durch den Rundfunkrat und die Arbeit der
Jugendschutzbeauftragten. Die Jugendschutzbeauftragte des NDR wird
für zwei Jahre vom Intendanten ernannt. Diese Aufgabe nimmt derzeit
Carola Witt wahr.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: 
NDR-Pressestelle, 
Martin Gartzke, 
040/4156-2300

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