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NDR Rundfunkratsvorsitzende weist Expansionsvorwürfe der Verleger zurück - NDR hat Tausende Online-Beiträge gelöscht

Hamburg (ots)

Der Norddeutsche Rundfunk hat in den vergangenen
Wochen Tausende von Radio- und Fernsehbeiträgen sowie Texte, Bilder 
und weitere multimediale Elemente aus seinem Onlineangebot ndr.de 
entfernt. Dies hat NDR Intendant Lutz Marmor dem Rundfunkrat des 
Senders berichtet, der am Freitag (26. März) in Hamburg getagt hat. 
Marmor: "Auch wenn wir mit den Vorgaben des 12. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrags alles andere als glücklich sind, 
verhalten wir uns gesetzeskonform. Als Folge mussten wir mehr als die
Hälfte der Inhalte von ndr.de aus dem Netz nehmen." Der Grund für die
Löschung von Angeboten liegt in den Vorgaben des Gesetzgebers, einen 
Großteil der von den öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet zur 
Verfügung gestellten Berichte, Reportagen und Einzelinformationen nur
für einen befristeten Zeitraum vorzuhalten. Der NDR hat diese Fristen
nach programmlich journalistischen Kriterien in einem sogenannten 
Verweildauerkonzept geregelt.
Dagmar Gräfin Kerssenbrock, die Vorsitzende des Rundfunkrates 
wertete die Offlinestellung von Inhalten als Beweis dafür, dass der 
NDR die gesetzlichen Vorgaben sehr ernst nimmt. "Die in den 
vergangenen Wochen getroffenen Maßnahmen zeigen zudem, dass die von 
Teilen der Presse immer wieder erhobenen Vorwürfe einer expansiven 
Ausbreitung des Internetangebots der öffentlich-rechtlichen 
Rundfunkanstalten keine Rede sein kann - das Gegenteil ist der 
Fall!", so Kerssenbrock weiter. Das nach programmlichen und 
journalistischen Kriterien gestufte Verweildauerkonzept beginne zu 
greifen und sich zu bewähren.
Allerdings müsse auch festgehalten werden, dass den Nutzern viele 
Einzelangebote nun nicht mehr zur Verfügung stünden, betonte Gräfin 
Kerssenbrock. So seien z. B. 90 Prozent der Kochrezepte zu NDR 
Sendungen und über 200 ergänzende Beiträge zum Gesundheitsmagazin 
"Visite" aus dem Netz genommen worden. "Das ist ohne Zweifel ein 
Verlust an praktischem Nutzen, obwohl die Inhalte vom Gebührenzahler 
bereits bezahlt wurden", sagte Gräfin Kerssenbrock.
Bei der laufenden Beobachtung des Internetangebots ist der NDR 
Rundfunkrat bei tagesschau.de auf einen Hinweis zum Portal "vodafone 
live!" gestoßen, mit dem seit 1999 auf die Möglichkeit aufmerksam 
gemacht wurde, tagesschau.de auf mobilen Endgeräten im Portal von 
vodafone und bei E-plus über den mittlerweile eingestellten Dienst 
i-mode zu empfangen. Inzwischen sind die Inhalte von tagesschau.de 
auf den Portalen aller deutschen Mobilfunkbetreiber zu sehen. Deshalb
hat sich der Hinweis bei tagesschau.de auf "vodafone live!" erübrigt.
Weil er zudem mit einer Werbung für dieses Portal hätte verwechselt 
werden können, wurde die Seite depubliziert, nachdem der Rundfunkrat 
auf das Problem aufmerksam gemacht hatte.
Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass alle 
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch ihre bereits 
bestehenden Onlineangebote in einem sogenannten Drei-Stufen-Test 
genehmigen lassen müssen. Die Sender sind dabei verpflichtet 
festzulegen, wie lang bestimmte Inhalte jeweils maximal Online zur 
Verfügung stehen dürfen. Das Verweildauerkonzept für den NDR sieht 
beispielsweise vor, dass Sendungen und Beiträge, die Hintergründe zu 
aktuellen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und 
gesellschaftlichen Entwicklungen aufzeigen, bis zu sechs Monate zur 
zeitsouveränen Nutzung im Netz vorgehalten werden dürfen. Andere 
Inhalte haben nach dem Konzept kürzere, zum Teil aber auch längere 
Verweildauern.
25. März 2010

Pressekontakt:

NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
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