Alle Storys
Folgen
Keine Story von NDR Norddeutscher Rundfunk mehr verpassen.

NDR Norddeutscher Rundfunk

NDR Rundfunkrat für Einführung von Tagesschau-App

Hamburg (ots)

Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks hat
den NDR aufgefordert, an der geplanten Einführung einer 
Tagesschau-App auf dem i-Phone festzuhalten. Die Mitglieder des 
Rundfunkrates seien einmütig der Auffassung, dass die wichtigste 
Informationsmarke der ARD auf einer relevanten mobilen Plattform wie 
dem i-Phone von Apple vertreten sein müsse, sagte die Vorsitzende des
Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, im Anschluss an die 
Sitzung des Gremiums am Freitag (29. Januar) in Hamburg. "Bei der 
Tagesschau-App geht es nicht um die Verbreitung neuer Inhalte, 
sondern um bessere Bedienbarkeit. Die ohnehin vorhandenen und seit 
langem mobil abrufbaren Inhalte von tagesschau.de lassen sich mit der
App auf dem i-Phone besser und schneller aufrufen - um mehr geht es 
nicht", so Gräfin Kerssenbrock.
Forderungen nach einem eigenen Drei-Stufen-Test für ein solches 
Anwendungstool könne das Gremium nicht nachvollziehen, da das 
Telemedienkonzept der ARD auch den Plan für eine Tagesschau-App 
abdecke. In dem Konzept wird zu den technischen Ausspielwegen 
ausgeführt, dass sämtliche relevanten Distributionswege genutzt 
werden können.
Die einschlägige Passage in den "Telemedienkonzepten der 
gemeinschaftlichen Angebote der ARD" lautet wie folgt (S. 33): 
"Ausspielung: Für die Verbreitung ihrer Angebote setzt die ARD auf 
offene technische Standards und auf Distributionswege, deren Zugang 
so wenig wie möglich beschränkt ist. Die von der ARD produzierten 
Inhalte werden auf allen relevanten Plattformen angeboten. Ziel ist 
es, die Telemedienangebote den Nutzern nachfragegerecht, das heißt 
für typische Nutzungssituationen und gängige Endgeräte darzubieten. 
Die Telemedienangebote der ARD können derzeit z. B. über PC, PDA, 
Handy sowie Fernseh- und Radiogeräte genutzt werden. Dazu müssen die 
Inhalte mit beschreibenden Daten (Metadaten) versehen werden. Die 
Verbreitung erfolgt jeweils einschließlich aller zum jeweiligen 
Inhalt gehörenden Daten- und Steuersignale. Die zentrale Rolle spielt
die Verbreitung der Telemedien über das offene, frei zugängliche 
World Wide Web. Dazu gehört zum Beispiel neben der Auslieferung der 
Websites die Bereitstellung der Inhalte als technischer Datenstrom 
(RSS-Feed). Die Entscheidung über die Nutzung, zum Beispiel zum Abruf
auf eigenen Websites, liegt beim Anwender. Soweit Softwareangebote 
für die Wahrnehmung der eigenen Angebote und die Interaktion mit den 
Nutzern erforderlich sind, bietet die ARD diese an (z. B. Radio 
Guides, Mitschnittsoftware für Radioprogramme, Programmführer). Die 
Distributionsstrategie der ARD umfasst auch die Zusammenarbeit mit 
Dritten. So können zum Beispiel ausgewählte Inhalte über 
Drittplattformen (z. B. YouTube) zusätzlich zugänglich gemacht 
werden."
In diesem Zusammenhang wies Gräfin Kerssenbrock auch auf den 
Rundfunkstaatsvertrag hin - er verweist zu möglichen Absichten, ein 
bereits bestehendes Angebot auch auf einer neuen technischen 
Plattform nutzbar zu machen, in § 11 f auf die Programmrichtlinien, 
die von den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem ZDF zu den 
Genehmigungsverfahren für Telemedien zu erstellen sind. Diese 
Richtlinien - sie sind mit der EU-Kommission abgestimmt - führen u. 
a. aus: "Ein neues oder verändertes Angebot liegt insbesondere unter 
folgenden Voraussetzungen nicht vor (Negativkriterien): (...) 3. 
Verbreitung bereits bestehender Telemedien auf neuen technischen 
Verbreitungsplattformen (Technikneutralität); 4. Weiterentwicklung im
Zuge der technischen Entwicklung auf bereits bestehenden 
Plattformen."

Pressekontakt:

NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de

Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: NDR Norddeutscher Rundfunk
Weitere Storys: NDR Norddeutscher Rundfunk