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Vorstände von NDR-Rundfunkrat und Verwaltungsrat kritisieren Ergebnisse der Rundfunkkommission der Länder

Hamburg (ots)

Gemeinsame Presseerklärung zu den
Beratungsergebnissen der Rundfunkkommission der Länder:
Die Vorstände von Rundfunkrat und  Verwaltungsrat des 
Norddeutschen Rundfunks haben die Ergebnisse der Rundfunkkommission 
der Länder vom 11. September 2008 kritisiert. Beide Gremienvorstände 
gaben dazu am Mittwoch (24. September) in Hamburg eine gemeinsame 
Erklärung ab. Vorausgegangen war eine Klausurtagung des Rundfunkrats 
am Wochenende, auf der die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der 
erwarteten gesetzlichen Vorgaben im 12. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RfÄndStV) für die künftige Arbeit und
Verantwortung der Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen 
Rundfunkanstalten beschlossen wurden. U.a. wird eine Projektgruppe 
"Drei-Stufen-Test" eingesetzt, die sich mit den inhaltlichen, 
formalen und organisatorischen Voraussetzungen des Drei-Stufen-Tests 
im NDR befassen wird.
Dabei wurden auch die jüngsten Beschlüsse der Rundfunkkommission 
der Länder vom 11. September 2008 diskutiert: Auf Widerspruch in den 
Gremien stieß die Forderung der Rundfunkkommission, alle bestehenden 
Telemedienangebote der Sender einem Drei-Stufen-Test bis 2010 zu 
unterziehen. Der Beihilfekompromiss mit der EU sieht eine derartige 
Regelung nicht vor. Der 12. RfÄndStV geht weit über die Forderungen 
der EU-Kommission hinaus - ohne erkennbaren Nutzen für alle 
Beteiligten.
Nach den Vorstellungen der Rundfunkkommission müssen die Gremien 
alle Telemedienangebote des NDR, sendungsbezogen und 
nicht-sendungsbezogen, und oft seit Jahren bestehend, wie 
"Erinnerungen an die Zukunft", "Schleswig-Holstein Musik Festival", 
"Kinder im Netz - Sicherheit und Medienkompetenz", Sendungsarchive 
wie "Zapp", einem Drei-Stufen-Test unterziehen.
Inhaltlich steht zu befürchten, dass den Online-Nutzern künftig 
Inhalte vorenthalten werden sollen, für die sie bereits 
Rundfunkgebühren gezahlt haben: So soll das Angebot von 
Sport-Großereignissen und Spielen der ersten und zweiten 
Fußballbundesliga nur 24 Stunden nach der Erstausstrahlung abrufbar 
sein. Auch eigenständige Online-Ratgeberangebote sollen dem 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Beispiel verboten werden.
Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR begrüßen die Veränderung 
bei dem notwendigen Quorum für Genehmigungsentscheidungen der Gremien
im Rahmen des Drei-Stufen-Tests.
Die Öffnung der nicht-sendungsbezogenen Telemedien für 
Unterhaltungsangebote wird der grundgesetzlich garantierten 
Programmautonomie der Rundfunkanstalten gerecht und entspricht der 
Forderung der Gremien.
Die Verlängerung der Frist für die Stellungnahme Dritter im 
Drei-Stufen-Test wurde als künstliche Verfahrensverlängerung 
abgelehnt, zumal der gesamte Drei-Stufen-Test bereits mehrere Monate 
umfasst.

Pressekontakt:

NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199

Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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