Mainz (ots) - Es gibt sie durchaus, die Argumente gegen das Prinzip der deutschen Kirchensteuer. Vor allem die im Grundgesetz manifestierte Trennung von Staat und Kirche spricht massiv dagegen, den Staat für die Kirche Steuern erheben zu lassen. Einerseits soll der Staat weltanschaulich neutral sein, andererseits ist unbestritten, dass die geistigen und moralischen Wurzeln dieses Landes im Christentum - und im Judentum - liegen. Man kann diese Situation als Widerspruch empfinden, oder als Chance eines sinnvollen Miteinanders zwischen dem weltlichen Staat und der Kirche - aus dem allerdings keine Diskriminierung anderer, die dieser Kirche nicht angehören, entstehen darf. Der rechtliche Zustand ist klar definiert; bei einer Abwägung, ob mehr für seine Änderung oder für seine Beibehaltung spricht, überwiegt letzteres. Die Kirchen, die sich dafür entschieden haben, dass der Staat ihre Steuern einziehen möge, sind tragende Säulen der Gesellschaft. Wenn sie den staatlichen Steuereinzug nicht als Beeinträchtigung ihrer Würde und Unabhängigkeit ansehen, dann mag so verfahren werden. Wer diese Systematik als unerträglich empfindet, ist nicht gehindert, aus der Kirche auszutreten. Man darf allerdings nicht die Augen davor verschließen, dass viele Menschen ausschließlich deshalb aus der Kirche austreten, weil sie Geld sparen wollen. Austreten, ganz oder gar nicht, anders konnte das Bundesverwaltungsgericht gar nicht urteilen. Und es hat auch recht damit, der Kirche selbst die Verantwortung zuzuschreiben, wie sie mit denen umgeht, die aus der Kirche austreten. So sind die Regeln. Wenn die Kirche festlegt, dass zahlen muss, wer zu ihr gehören will, so ist das ihr Recht. Ob sie in jedem Fall gut daran tut, steht auf einem anderen Blatt.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz Werner Wenzel Newsmanager Telefon: 06131/485980 desk-zentral@vrm.de

