Mainz (ots) - Als das Landgericht Köln im Mai die bei Juden und Muslimen übliche Beschneidung von männlichen Neugeborenen und Kleinkindern als grundsätzlich strafbare Körperverletzung bewertet hat, war der Aufschrei groß. Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Und bei dieser Reaktion stand und steht leider keinesfalls das Wohl des Kindes im Vordergrund. Es geht vielmehr um Religionsfreiheit - also um Politik. Und im Fall des historisch vorbelasteten Deutschland geht es ganz besonders um die Frage, wie man mit einem zentralen Ritual im Leben gläubiger Juden umgeht. Dass die ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, wegen des Kölner Urteils die jüdische Existenz in Deutschland bereits in Gefahr sieht, macht deutlich, wie schwierig die Lage ist. Selbst im Deutschen Ethikrat ist man sich bewusst, dass das Thema ein weniger heißes Eisen wäre, wenn die Beschneidung "nur" ein muslimisches Ritual wäre. Deshalb musste die rechtliche Unsicherheit im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit einerseits und der Religionsfreiheit andererseits schnell geregelt werden. Zu schnell, wie man am jetzt vorgelegten Eckpunkte-Papier sieht. Darin wimmelt es nur so von schwammigen Formulierungen und nicht nachvollziehbaren Ausnahmeregelungen. Es ist der Versuch, Beschneidungen, so wie sie aktuell durchgeführt werden, nahezu ohne Abweichungen und Einschränkungen zu legalisieren. Sogar mit dem Zusatz, dass eine religiöse Motivation für die Zulässigkeit des Eingriffs gar nicht entscheidend sein soll. Die Frage, ob ein Kind bei diesem Ritual Schmerz verspürt, Angst hat, gar traumatisiert wird, tritt offensichtlich komplett in den Hintergrund.
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