Allg. Zeitung Mainz: Feiner Riegel - Kommentar zur Bettensteuer

Mainz (ots) - So fein kann Rechtsprechung sein: Mit seinem gestrigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die sogenannte Bettensteuer dahin verschoben, wo sie hingehört: ins fiskalische Gruselkabinett. Trennt es doch hintergründig zwischen privaten Übernachtungen, bei denen eine Besteuerung weiterhin grundsätzlich zulässig ist, und geschäftlichen, die künftig abgabenfrei bleiben müssen. Mit der Konsequenz, dass jede Kommune, die nach wie vor eine Bettensteuer erheben will, ab sofort zwischen privaten und geschäftlichen Buchungen unterscheiden muss. Allein der Meldeaufwand wird irrsinnig werden. Deshalb ist es gut, dass mit dem Richterspruch der Steuer zwar nicht endgültig, aber doch wohl faktisch ein Riegel vorgeschoben worden ist. Der Rückzug der Stadt Bingen, die in der Region vorgeprescht war, spricht Bände. Das Urteil ist aber noch in einer weiteren Hinsicht wichtig. Es setzt der nahezu unbegrenzten Fantasie der öffentlichen Hand, auf immer neuen Wegen abzukassieren, wenigstens punktuell höhere Hürden. Die Bettensteuer ist für diese Fantasie exemplarisch: Mit dem offiziellen Namen "Kulturförderungsabgabe" wird versucht, den geschröpften Bürgern Sand in die Augen zu streuen. Zweckgebundene Steuern gibt es - im Gegensatz zuGebühren - inDeutschland nicht. Zwar ist es in Zeiten leerer Kassen durchaus verständlich, wenn Kämmerer allerorten über neue Einnahmemöglichkeiten nachdenken. Ironie des Ganzen: In Bingen ist der Haushalt eigentlich solide. Dennoch wäre es dort wie überall besser, wenn sich die politisch Verantwortlichen vor allem um Ausgabensenkung bemühen würden. Die Wirtschaft ist imZweifel beim Aufzeigen weiterer Einsparpotenziale gerne behilflich. Auch wenn sie politisch noch so unbequem sind.

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