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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU zum Kabinettbeschluss über den Entwurf der EEG-Reform
VKU begrüßt Direktvermarktung der erneuerbaren Energien

Berlin (ots)

Heute hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz zugestimmt. "Der erste Schritt zum Paradigmenwechsel ist geschafft. Der Reformwille, den die Bundesregierung bei der EEG-Reform gezeigt hat, ist erfreulich", so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck. Der VKU begrüßt insbesondere, dass der Entwurf den Wechsel zur Direktvermarktung und ab 2017 eine Auktionierung auf Grundlage technologiespezifischer Ausbaukorridore bei der Förderung der erneuerbaren Energien vorsieht. Damit werden wichtige Forderungen des VKU erfüllt. Reck: "Durch die Pflicht zur Direktvermarktung und die vorgesehene Mengensteuerung kann der Erneuerbare-Energien-Ausbau besser geplant werden. Allerdings hätten wir uns einen Verzicht auf Bagatellgrenzen bei der Direktvermarktung und eine sachgerechtere Übergangsregelung gewünscht, die getätigte Planungen nicht entwertet. Hier muss im parlamentarischen Verfahren noch nachgesteuert werden."

Der Umstieg auf eine verpflichtende Direktvermarktung ist insbesondere vor dem Hintergrund der Marktintegration der erneuerbaren Energien zu begrüßen. Demnach sollen Betreiber von Neuanlagen den in ihren Anlagen erzeugten Strom selbst verkaufen, wodurch sie Marktrisiken und Prognoseverantwortung übernehmen. Die technologiespezifischen Ausbaukorridore sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energie besser gesteuert wird. Darüber hinaus sind sie für das ab 2017 geplante und vom VKU befürwortete Ausschreibungsmodell erforderlich, dessen Ausgestaltung aus Sicht des VKU schnell in Angriff genommen werden muss.

Der VKU kritisiert, dass die Pflicht zur Direktvermarktung zunächst nur für Anlagen gilt, deren installierte Leistung 500 Kilowatt überschreitet. Damit wird die marktferne Einspeisevergütung für einen großen Teil der Neuanlagen beibehalten, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit besteht. Alle Anlagen haben die Möglichkeit, einen Direktvermarktungsunternehmer mit dem Verkauf des Stroms zu beauftragen, wenn sie die Vermarktung nicht selbst durchführen können oder wollen. Die vorgesehene Übergangsregelung reicht nach Einschätzung des VKU nicht aus.

Um dem Vertrauensschutz der Investoren Rechnung zu tragen, müssen alle Projekte, die sich bereits in der Realisierung befinden, zu Ende geführt werden können. Insbesondere sollte der Vertrauensschutz nicht auf Projekte beschränkt werden, die bereits genehmigt wurden. Schon im Vorfeld einer Genehmigungserteilung werden erhebliche Investitionen getätigt (jahrelange Projekt-vorbereitung, kostenträchtige Vorbereitung der Antragsunterlagen, Gebühren im Antragsverfahren). Der VKU hatte daher in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, darauf abzustellen, dass sich die betreffende Anlage am Stichtag (VKU schlägt hierfür den 8. April 2014 vor) im Genehmigungsverfahren befunden hat. Im Hinblick auf langwierige und kostspielige Planungs-, Genehmigungs-, Liefer- und Bauphasen - insbesondere im Bereich der Windenergie und der Biomasse sollte den Investoren dann Zeit bis Ende 2015 gegeben werden, um das Projekt noch zu den Förderbedingungen des EEG 2012 zu realisieren.

Reck: "Die Stadtwerke brauchen endlich Verlässlichkeit bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wichtig ist es jetzt, die angestrebte Reform zügig durchzuführen und bei den offenen Punkten, insbesondere den Kapazitätsmechanismen und dem Netzausbau, nachzusteuern. Nur durch einen Kapazitätsmarkt kann mittelfristig eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung gewährleistet werden." Der VKU appelliert an die Bundesregierung, der EEG-Novelle in einem zweiten Schritt sehr schnell die Einführung eines Kapazitätsmechanismus folgen zu lassen. Der VKU hat dazu einen dezentralen Leistungsmarkt vorgeschlagen, der als umfassender Kapazitätsmarkt die Bereitstellung von gesicherter Leistung honorieren soll.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Pressekontakt:

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