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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU zur Befreiung stromintensiver industrieller Großabnehmer von Netzentgelten
Beihilfe-Prüfverfahren der EU und Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Berlin (ots)

Die EU-Kommission hat heute das Beihilfe-Prüfverfahren zum Paragraph 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung eingeleitet. Die von der Kommission beanstandete "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen" befreit stromintensive industrielle Großabnehmer aufgrund einer Genehmigung der Bundesnetzagentur vollständig von der Zahlungspflicht von den Netzentgelten. Die Kommission will untersuchen, ob die Befreiung großer Stromverbraucher von Netzentgelten in Deutschland seit 2011 eine staatliche Beihilfe darstellt. Falls dem so ist, soll untersucht werden, ob die Befreiung zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen in der EU führen könnte oder ob sie gerechtfertigt werden kann.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält die Tatsache für bedenklich, dass die steigenden Kosten für den Umbau des Energiesystems auf immer weniger Schultern verteilt werden. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Investitionen für die nachhaltigkeitsgerechte Umstrukturierung des Energiesystems müssen gerecht verteilt werden. Wirtschaftspolitisch motivierte Entlastungen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, durch die anderen Energieverbraucher bezahlen zu lassen, ist nicht gerecht." Vor dem Hintergrund, dass industrielle Verbraucher durch ihre Lastverhalten Netze stabilisieren können, sei es zwar verständlich, dass dafür eine Gegenleistung erwartet wird. "Dass diese Gegenleistung die Netznutzung zum Nulltarif sein soll, ist allerdings nicht nachvollziehbar und dem Endverbraucher nicht zu vermitteln. Nun sollte die von Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigte Überprüfung ungerechtfertigter Privilegierungen rasch abgeschlossen und vom Gesetzgeber umgehend umgesetzt werden, um den Stadtwerken zu ermöglichen, die Energiepreise für Haushaltskunden und mittelständische Wirtschaft zeitnah anzupassen", so Reck.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zudem heute verkündet, dass die von der Bundesnetzagentur getroffene Festlegung rechtswidrig sei, weil ihr die Rechtsgrundlage fehle. Nach Auffassung des Gerichts seien bereits die in 2011 vorgenommenen Änderungen des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) formell verfassungswidrig und damit nichtig. Die Richter appellierten in der Verhandlung an den Gesetzgeber, die Rückabwicklung der Netzentgeltbefreiung nun "sauber" gesetzlich zu regeln, um der Verantwortung für die fehlerhafte Regelung gerecht zu werden. Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einzulegen.

Hans-Joachim Reck dazu: "Viele Gesetze und Verordnungen für die Energiewirtschaft wurden in der jüngeren Vergangenheit mit heißer Nadel gestrickt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf macht das deutlich. Wir brauchen jetzt allerdings klare und stabile Entscheidungen, um der Branche Planungs- und Investitionssicherheit zu bieten. Der VKU hat daher gemeinsam mit den Stadtwerken im VKU ein Gutachten für ein neues umfassendes Energiemarktdesign erarbeitet. Das VKU-Konzept bietet ganzheitliche und langfristig angelegte Lösungen."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Pressekontakt:

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
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10115 Berlin

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Mobil: +49 170 8580-220
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carsten.wagner@vku.de

Stv. Pressesprecherin: Beatrice Kolp
Fon: +49 30 58580-225
Mobil: +49 170 8580-225
Fax: +49 30 58580-107
kolp@vku.de

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Mobil: +49 170 8580-226
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Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
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