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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Fracking: VKU zu den Regelungsvorschlägen der Bundesregierung

Berlin (ots)

Die Bundesregierung hat heute Regelungsvorschläge vorgelegt, die die Tiefenbohrungen nach Schiefer- oder Kohleflözgas mittels der so genannten Fracking-Technologie nur unter strengen Auflagen ermöglichen. Für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sind die Vorschläge nur konsequent: "Die Bundesregierung greift endlich die Forderung der kommunalen Wasserwirtschaft auf und passt den Gesetzesrahmen an", kommentiert VKU-Vizepräsident Michael Beckereit. Die vorliegenden Entwürfe von Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler zur Änderung des gesetzlichen Rahmens sehen grundsätzlich ein Bohrverbot in Wasserschutz- und Heilquellengebieten vor. Zudem sollen Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas oder Erdöl in Zukunft einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, in die auch die zum Einsatz kommenden Chemikalien und das rückgeförderte Lagerstättenwasser miteinbezogen werden. Bei zukünftigen Fracking-Vorhaben sollen außerdem die Wasserbehörden verpflichtend beteiligt werden.

"Die Regelungsvorschläge sind grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung", sagt der VKU-Vizepräsident und fordert "dass die vorliegenden Entwürfe konkreter werden müssen, damit sie auch in der Praxis angemessen vollzogen werden können." Es müsse klar sein, dass ein Bohrverbot in Wasserschutzgebieten auch ein Unterbohren der Gebiete beinhalten muss. Zudem müsse die einvernehmliche Einbindung der Wasserbehörden beinhalten, dass sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage über die zum Einsatz kommenden Chemikalien bekommen. Hier sieht Beckereit Nachbesserungsbedarf, da verschiedene Gutachten übereinstimmend Datenlücken testiert haben: "Wenn die Fracking-Stoffe mangels wissenschaftlicher Grundlage nicht eindeutig eingestuft werden können, darf man deren Einsatz nicht genehmigen. Der Schutz der Trinkwasserressourcen muss immer Vorrang haben."

Der Gesetzgeber reagiert mit seinem Entwurf auch auf das klare Votum der Öffentlichkeit: 79 Prozent der Deutschen sprachen sich vor kurzem in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des VKU dafür aus, die Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen mittels Fracking-Technologie nur unter sehr strengen gesetzlichen Umweltauflagen zuzulassen. Nur 14 Prozent bevorzugen weniger strenge Gesetze, um diese Energiequelle möglichst gut nutzen zu können.

Hintergrund Fracking:

Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Chemikalien und Stützstoffen unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Dadurch werden millimetergroße Risse erzeugt, die sich in der gasführenden Schicht horizontal in der gasführenden Schicht ausbreiten, was das Gestein durchlässiger macht. Schiefergas wird so freigesetzt und kann an die Oberfläche geleitet werden. Die Bohrung durchstößt auf ihrem Weg ins Gestein allerdings auch Grundwasserhorizonte. Um dessen Verunreinigung zu vermeiden, ummantelt man die Förderrohre mit Zement. Kritiker bezweifeln aber, dass es eine Garantie für die dauerhafte Abdichtung der Bohrung gibt. Zudem könnten sich die erzeugten Risse ungewollt weiter ausbreiten und eventuell mit natürlichen Gesteinsrissen verbinden, wodurch das Gas bis in das Grundwasser aufsteigen könnte.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Pressekontakt:

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
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Mobil: +49 170 8580-220
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carsten.wagner@vku.de

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Fon: +49 30 58580-225
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kolp@vku.de

Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
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Mobil: +49 170 8580-226
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Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
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