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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Gericht will Nachbesserungen gegen Luftverschmutzung Begrenztes Gut Dirk-Ulrich Brüggemann

Bielefeld (ots)

Sollten jetzt weitere Verwaltungsgerichte ihren Düsseldorfer Kollegen folgen, könnten die Urteile das Aus für den Dieselmotor bedeuten. Wenn in den Zufahrten zu allen Innenstädten Verkehrszeichen prangen, die das Einfahren von Dieselfahrzeugen in die City-Zentren verbieten, hätte diese Beschränkung fatale Folgen. Man stelle sich vor: Ganze Fußgänger-Zonen könnten erst einmal nicht mit Waren beliefert werden. Die Laster müssten draußen vor der Stadt bleiben. Es bliebe nur noch das Umladen der Güter auf Elektrokarren. Ausnahmegenehmigungen dürften nicht erteilt werden, denn mit diesen Freibriefen würde das Gerichtsurteil nur unterlaufen werden. Der öffentliche Nahverkehr könnte zeitnah reagieren. Elektrobusse gibt es auf dem Markt. Viele Verkehrsbetriebe setzen bereits auf diesen alternativen Antrieb. Straßenbahnen fahren eh schon mit Strom, vielerorts ließen sich die Linien auch erweitern. Die Diesel-Personenwagen könnten auf der grünen Wiese vor den Toren der Städte parken. Doch bestraft werden damit meist die Falschen. Gerade bei vielen Besitzern von Diesel-Pkw hat sich heute schon eine neue, schadstoffreduzierte Technologie weit verbreitet. Es ist unbestritten: Saubere Luft in den Städten ist ein begrenztes Gut, das es zu schützen gilt. Und hier sind die Automobilkonzerne in der Pflicht. Sie haben die Pläne für alternative Antriebe schon lange in der Schublade. Aus wirtschaftlichen Gründen bleiben sie dort, solange mit alter Technik noch Gewinn gemacht werden kann. Das ist verwerflich. Frankreich macht es Deutschland vor. Diesel-Fahrzeuge, die vor 1997 gebaut wurden, dürfen bei unseren Nachbarn die Pariser Straßen nicht mehr benutzen.

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