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Neue Westfälische (Bielefeld): EU-Kommission: Jugendherbergswerk muss kein Steuern zahlen

Bielefeld (ots)

Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) kann weiter auf seinen Status der Gemeinnützigkeit bauen und Steuerbefreiungen genießen. Zu diesem Ergebnis ist die EU- Kommission nach Recherchen der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Freitagausgabe) in einem Wettbewerbsverfahren gekommen. Allerdings muss das DJH weiter um staatliche Fördergelder für Investitionen und andere Aufwendungen bangen, die ebenfalls in Millionenhöhe gewährt werden.

Als günstige Unterkünfte sind Jugendherbergen seit jeher beliebt. Viele der bundesweit 513 Häuser liegen an sehr idyllischen Plätzen. Insgesamt 10,2 Millionen Übernachtungen hat das DJH mit Sitz in Detmold hier allein 2014 gezählt, das entsprach geschätzten Einnahmen von etwa 300 Millionen Euro. Im Gegensatz zu privaten Hotelbetreibern müssen die DJH-Einrichtungen keine sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen. Wegen ihrer anerkannten Gemeinnützigkeit erhalten sie von Bund, Ländern und Gemeinden zudem auch noch Fördergelder für Sanierungen und Neubauten. "Der Hotel- und Gaststättenverband beklagt diese Wettbewerbsungleich schon seit langem", sagt Thomas Keitel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes in Ostwestfalen-Lippe. Die Jugendherbergen, so kritisiert er, seien heute vergleichbar mit normalen Hotels und Pensionen. Auch in Jugendherbergen würden "Geschäftsleute nächtigen und Tagungen stattfinden". Es sei "nicht in Ordnung, wenn ein einziger großer Player auf diesem Markt derartig bevorzug wird", kritisiert auch Oliver Winter. Er ist Chef der Hotelkette A & O, die 25 günstige Übernachtungshäuser, davon 21 in Deutschland, betreibt und im letzten Jahr knapp 80 Millionen Umsatz erzielt hat. Winter schätzt, dass das die Einrichtungen des DJH Jahr für Jahr von der öffentlichen Hand mit bis zu 120 Millionen Euro unterstützt werden. Er hat daher bei der EU Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, weil diese aus seiner Sicht ungerechtfertigte Zuschüsse verteilt - und dadurch den Wettbewerb massiv verzerrt. In dem Verfahren, dem nach Meinung von Experten wegweisende Bedeutung für viele gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland, darunter auch die Wohlfahrtsverbände, zukommt, haben die Jugendherbergen jetzt einen wichtigen Etappensieg errungen. Die Generaldirektion Wettbewerb bei der EU-Kommission ist zu der Einschätzung gekommen, dass es sich bei den steuerlichen Vergünstigungen für das DJH nicht um eine rechtswidrige Beihilfe handelt. Das bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage des Blattes. Weitere Erläuterungen wollte es nicht geben. Auch Bernd Dohn, Hauptgeschäftsführer des DJH hielt sich bedeckt. Er hatte stets argumentiert, dass die Jugendherbergen einen wichtigen pädagogischen Auftrag erfüllen und daher zu recht öffentlich gefördert werden. Aus Sicht der EU liegt die Rechtmäßigkeit der Steuerbefreiung für die DJH-Einrichtungen offenbar zentral darin begründet, dass Regelungen dazu noch vor den Römischen Verträgen im Jahr 1957 vereinbart wurden. Eine Vorentscheidung über die indirekten Beihilfen (baulichen Subventionen) für die Jugendherbergen steht noch aus. Die EU-Generaldirektion Wettbewerb hat dieses Thema abgetrennt.

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