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Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Lockerungen für den Kindermörder Martin P. Gestoppt HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Das Freiheitsrecht ist ein sehr hohes Gut. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont, dass selbst Gewaltverbrecher, die schlimmste Taten begangen haben, nicht von vornherein jeder Chance beraubt werden dürfen, eines Tages das Licht der Freiheit wiederzusehen. Abzuwägen ist aber die Gefährdung der Allgemeinheit. In welchem Umfang ist sie noch zu tolerieren? Das kommt auf den Einzelfall an. Bei dem Sexualverbrecher Martin P. (63) sind Lockerungen kaum angezeigt. Er ist ein Mensch, der bereits zwei Kinder ermordet und weitere schwer missbraucht hat. Etliche Gutachter haben ihn als unheilbaren Sadisten bezeichnet, von dem dauerhaft eine große Gefahr für Kinder ausgeht. Es war schon sehr verwunderlich, als plötzlich eine Psychiaterin auftauchte und externe Therapien für den Kindermörder empfahl. Kaum nachvollziehbar war es, dass das Landgericht Bielefeld mit fliegenden Fahnen dieser einen Gutachterin folgte, Lockerungen anordnete und sogar einen Entlassungstermin für den Kindermörder festlegte. Gottlob wurden diese falschen Entscheidungen jetzt auf dem Instanzenweg korrigiert und gestoppt.

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