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Neue Westfälische (Bielefeld)

Neue Westfälische: Kommunalwahl erneut vorm NRW-Verfassungsgericht Hohe Hürden PETER JANSEN,DÜSSELDORF

Bielefeld (ots)

Erst Ende Mai wird NRW erfahren, ob es beim 30.
August als Tag der Kommunalwahl bleibt und ob Stadtoberhäupter und 
Landräte künftig in einem Wahlgang ohne Stichwahl gewählt werden. In 
der gestrigen Verhandlung über beide Streitfragen wurde deutlich, 
dass das Verfassungsgericht hohe Hürden aufstellt, bevor es Gesetze 
für verfassungswidrig erklärt.
Es reicht nicht aus, dass die Opposition glaubt, gute Argumente gegen
den 30. August als Wahltag und die Abschaffung der Stichwahl zu 
haben. Damit beide Maßnahmen vom Verfassungsgericht für ungültig 
erklärt werden, müssten SPD und Grüne überzeugend nachweisen, dass 
sie gegen die NRW-Verfassung oder das Grundgesetz der Bundesrepublik 
verstoßen. Damit tun sich SPD und Grüne allerdings deutlich schwerer 
als im Februar, als sie den Wahltermin 7. Juni kippten.
Gute Gründe sprechen für eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der
Bundestagswahl am 27. September, ebenso für die Beibehaltung einer 
Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern in der 
Kommunalwahl. Aber den Vorhalt der Regierung, der Gesetzgeber habe 
bei der Gestaltung des Wahlrechts große Freiheit, konnten SPD und 
Grüne nicht entscheidend entkräften. Es wäre nicht verwunderlich, 
wenn sie mit ihren beiden Klagen scheitern.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de

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