Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mehr verpassen.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Unfallversichert in der Elternzeit

Berlin (ots)

Die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes gilt rechtlich als unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Beschäftigte, die in dieser Zeit trotzdem ausnahmsweise für ihren Arbeitgeber tätig werden, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Der Schutz der Unfallversicherung greift allerdings nicht bei jedem Besuch in der Firma. Versichert sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit grundsätzlich dann, wenn sie etwas tun, das "mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem inneren Zusammenhang steht", sagt Anne Treppner von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI): "Private Besuche im Büro, um Kolleginnen und Kollegen den Nachwuchs vorzustellen, sind deshalb nicht unfallversichert."

Welche Tätigkeiten sind versichert?

   - Arbeiten im Auftrag bzw. auf Bitte des Arbeitgebers,
   - Teilnahme an einer Schulung oder einem Lehrgang,
   - Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung wie 
     Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier,
   - alle Wege, die mit diesen Anlässen verbunden sind.

Nicht versichert in der Elternzeit ist hingegen die Teilnahme am Betriebssport. Der soll einen Ausgleich für die Belastungen durch die Arbeit schaffen und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unterstützen. Dieser Beweggrund entfällt jedoch für Beschäftigte in Elternzeit. Wenn sie Sport treiben, steht das private Interesse im Vordergrund.

Wie lassen sich private und dienstliche Belange voneinander abgrenzen? Hilfreich ist es auf jeden Fall, den beabsichtigten Einsatz für den Arbeitgeber im Vorfeld zu dokumentieren, zum Beispiel durch eine E-Mail.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-288763768
presse@dguv.de

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Weitere Storys: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  • 20.07.2017 – 12:10

    Problemfall Sitzen - Warum sich Büromenschen mehr bewegen sollten!

    Berlin (ots) - Anmoderationsvorschlag: Millionen Menschen arbeiten hierzulande im Büro, Tendenz weiter steigend. Doch wer stundenlang auf seinem Stuhl am Schreibtisch hockt und sich zwischendurch nur wenig oder gar nicht bewegt, kann irgendwann auch mit Herz-Kreislauf oder Rückenbeschwerden rechnen. ...

    3 Audios
    Ein Dokument
  • 19.07.2017 – 10:00

    Industrie 4.0: Handlungsfelder für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

    Berlin (ots) - Die industrielle Arbeitswelt verändert sich hin zu einer Industrie 4.0. Betroffen sind alle Bereiche der Produktion, Logistik und des Transports. Auf welchen Feldern durch neue Risiken Handlungsbedarf für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besteht, aber auch wo sich neue Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheit ergeben, beschreiben die ...