EANS-Hauptversammlung: A-TEC Industries AG
Einladung zur Hauptversammlung
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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 11. Februar 2011, um 10.00 Uhr, im Salon Kokoschka & Kandinsky, Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien, Schottenring 11, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der A-TEC INDUSTRIES AG, FN 216262 h, ein.
TAGESORDNUNG 1. Änderungen im Aufsichtsrat. 2. Bericht über den mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 29. Dezember 2010 angenommenen Sanierungsplan und Genehmigung dessen Punktes 4).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Jänner 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1, (Ansprechpartner Herr Mag. Gerald Wechselauer), auf: • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, • Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 1 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, • der mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 29. Dezember 2010 angenommene Sanierungsplan, • Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 30. Dezember 2010.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab dem 21. Jänner 2011 außerdem im Internet unter www.a-tecindustries.com zugänglich und abrufbar und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ (AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 23. Jänner 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1, zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 2. Februar 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 8900 500 77 oder an 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1, zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer, oder per E-Mail anmeldung.atec@hauptversammlung.at wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Fragen sind an die Gesellschaft, 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1 oder per Telefax +43 (1) 8900 500 77 oder per E-Mail anmeldung.atec@hauptversammlung.at zu Handen von Herrn Mag. Gerald Wechselauer zu übermitteln.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Februar 2011 (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 8. Februar 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 1160 Wien, Seeböckgasse 41 Per E-Mail: anmeldung.atec@hauptversammlung.at
Depotführende Kreditinstitute können die Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln: Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT00000ATEC9 im Text angeben)
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss.
Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesellschaft nicht älter als fünf Tage sein und bedarf der Übermittlung in Textform. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute entgegen, sofern der Teilnehmer eindeutig identifiziert werden kann.
Depotbestätigungen werden von der Gesellschaft ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
Weitergehende Informationen über § 10a AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 1160 Wien, Seeböckgasse 41 Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77
Per E-Mai: anmeldung.atec@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.a-tecindustries.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 26.400.000 und ist in 26.400.000 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, von denen 26.400.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 26.400.000. Zum heutigen Tag besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr.
Wien, im Jänner 2011 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Public und Investor Relations Mag. Gerald Wechselauer Tel: +43 1 22760 - 130 Email: ir@a-tecindustries.com Branche: Holdinggesellschaften ISIN: AT00000ATEC9 WKN: Index: Standard Market Continuous Börsen: Wien / Amtlicher Handel


