EANS-Hauptversammlung: RÖDER Zeltsysteme und Service AG
Einberufung der Hauptversammlung


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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft

                                 Am Lautenstein

                          D - 63654 Büdingen-Wolferborn


                       - Wertpapier-Kenn-Nummer: 706 600 -

                              - ISIN DE0007066003 -


                                    Einladung
                        zur ordentlichen Hauptversammlung

        Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur
                       Ordentlichen Hauptversammlung 2011
                  Am Freitag, dem 26. August 2011, um 10:00 Uhr
                       Im Hotel INTERCONTINENTAL FRANKFURT
             Wilhelm-Leuschner-Straße 43, D - 60329 Frankfurt /a.M.


Tagesordnung


     1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RÖDER Zeltsysteme  und
        Service AG zum 31.12.2010, der den  Vorschlag  des  Vorstands  für  die
        Verwendung des Bilanzgewinns enthält, des vom Aufsichtsrat  gebilligten
        Konzernabschlusses zum 31.12.2010, des  zusammengefassten  Lageberichts
        des  Vorstands  für  die  Gesellschaft  und   den   Konzern   für   das
        Geschäftsjahr 2010, des erläuternden  Berichts  des  Vorstands  zu  den
        Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des
        Handelsgesetzbuches  und  des  Berichtes  des  Aufsichtsrates  für  das
        Geschäftsjahr 2010

        Der festgestellte Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service  AG
        zum 31.12.2010, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung  des
        Bilanzgewinns enthält, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss
        zum 31.12.2010, der zusammengefasste Lagebericht des Vorstands für  die
        Gesellschaft  und  den  Konzern  für  das   Geschäftsjahr   2010,   der
        erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289  Absatz  4
        und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und  der
        Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 können  vom  Tage
        der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und auch  im
        Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden.  Auf  Wunsch  wird  jedem
        Aktionär unverzüglich  und  kostenlos  eine  Abschrift  der  Unterlagen
        erteilt.   Die   vorgenannten   Unterlagen   werden   auch    in    der
        Hauptversammlung ausgelegt. Entsprechend den gesetzlichen  Bestimmungen
        erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung,  da  der
        Aufsichtsrat   den   vom    Vorstand    aufgestellten    Jahres-    und
        Konzernabschluss bereits gebilligt hat und  der  Jahresabschluss  damit
        festgestellt ist.

     2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember
        2010

        Vorstand  und  Aufsichtsrat  schlagen   vor,   den   Bilanzgewinn   des
        Geschäftsjahres 2010 der RÖDER Zeltsysteme und Service AG in Höhe von
EUR
        25.820.770,21 wie folgt zu verwenden:

        Ausschüttung einer Dividende von

        EUR 3,90 je Aktie, insgesamt         EUR   3.432.000,00

        Gewinnvortrag auf neue Rechnung     EUR 22.388.770,21

                                             EUR 25.820.770,21


     3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
        das Geschäftsjahr 2010.

        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes
        im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

     4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
        für das Geschäftsjahr 2010.

        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
        Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu
        erteilen.

     5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

        Der   Aufsichtsrat   schlägt   vor,   die   NEXIA    -    DHPG    GMBH,
        Wirtschaftsprüfungsgesellschaft     -      Steuerberatungsgesellschaft,
        Gummersbach, als Abschlussprüfer  für  den  Jahresabschluss  der  RÖDER
        Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für
        das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.


   Unterlagen zur Hauptversammlung
   Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der Einberufung der
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der RÖDER Zeltsysteme und Service
   AG, Am Lautenstein, 63654 Büdingen, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der
   Aktionäre aus:


   •  Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das
      Geschäftsjahr 2010,
   •  Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
   •  Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010
   •  Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht der RÖDER Zeltsysteme und
      Service AG für das Geschäftsjahr 2010
   •  Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4
      und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches
   •  Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

   Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine  Abschrift
   der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die  Unterlagen  werden  auch  in   
der Hauptversammlung der RÖDER  Zeltsysteme  und  Service  AG  zur 
Einsichtnahme ausgelegt und können auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen
werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Von  den  insgesamt   ausgegebenen   880.000   nennwertlosen   Stückaktien   der
Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung  880.000
Aktien teilnahme-  und  stimmberechtigt.  Jede  dieser  Aktien  gewährt  in  der
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme.


Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des  Stimmrechts  in  der
Hauptversammlung sind gemäß § 17 der Satzung  diejenigen  Aktionäre  berechtigt,
die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung  -  wobei  der  Tag  der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht  mitzurechnen 
sind-, mithin bis  Freitag,  19.  August  2011,  24:00  Uhr,  bei  der 
Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den
 Beginn  des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den Freitag,
 05.  August 2011, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Die
Anmeldung  muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat in
Textform (§  126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erfolgen. Der Nachweis  über  den 
Aktienbesitz  ist
durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte  Bescheinigung
des depotführenden Instituts  (in  deutscher  oder  in  englischer  Sprache)  zu
erbringen. Der Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs  Tage  vor
der Hauptversammlung - wobei der  Tag  der  Hauptversammlung  und  der  Tag  des
Zugangs  nicht  mitzurechnen  sind  -,  mithin  bis  Freitag,  19.  August  2011
(Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über  den  Anteilsbesitz  sind
bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail  unter  folgender 
Anschrift,Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
dwpbank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax: +49 (0) 69 50 99 11 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de


Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern  wir  die  Bedeutung  des
Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3  Satz  3  Aktiengesetz 
dahingehend,dass  nur  diejenigen  Personen,  die  am  Beginn  des   21.   Tages
  vor   der Hauptversammlung, also am Freitag, 05. August 2011, 00:00 Uhr, 
Aktionäre  sind, bei    Erfüllung    der    weiteren     satzungsmäßigen     und
    gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der 
Hauptversammlung  teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem
Nachweisstichtag  geht  keine  Sperre  für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der  (vollständigen
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem  Nachweisstichtag  ist
für  die  Teilnahme  und  den  Umfang   des   Stimmrechts   ausschließlich   der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.  Veräußerungen
von  Aktien  nach  dem  Nachweisstichtag  haben  keine  Auswirkungen   auf   die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang  des  Stimmrechts.  Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach  dem  Nachweisstichtag.  Wer  zum
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der  Hauptversammlung  Aktien
erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt,  es  sei  denn,  er/sie
lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Nach Eingang der Anmeldung und des  Nachweises  ihres  Anteilsbesitzes  bei  der
Gesellschaft werden den  Aktionären  Eintrittskarten  für  die  Hauptversammlung
übersandt. Um den  rechtzeitigen  Erhalt  der  Eintrittskarten 
sicherzustellen,bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung  des 
Nachweises  ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten


Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen  möchten,  können
ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch  durch
ein Kreditinstitut  oder  eine  Aktionärsvereinigung  ausüben  lassen.  Auch  in
diesen Fällen sind jeweils eine  fristgemäße  Anmeldung  und  der  Nachweis  des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt  ein  Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen  oder  mehrere  von  diesen
zurückweisen.

Soweit  die  Vollmacht  nicht  einem  Kreditinstitut,  einer   Vereinigung   von
Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135 Absätze 8  und  10  Aktiengesetz
gleichgestellten  Personen  oder  Institutionen  erteilt  wird,   bedürfen   die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf  und  der  Nachweis  der  Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen  der  Vollmacht  bei  der
Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung geführt oder der  Gesellschaft  per
Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
HV 2011
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: hv2011@r-zs.ag

Für die Bevollmächtigung  von  Kreditinstituten,  Vereinigungen  von  Aktionären
oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz  gleichgestellten  Personen
oder Institutionen genügt es, wenn die Vollmachtserteilung vom  Bevollmächtigten
nachprüfbar  festgehalten  wird.  Aktionäre,  die   ein   Kreditinstitut,   eine
Vereinigung von Aktionären oder eine  diesen  gemäß  §  135  Absätze  8  und  10
Aktiengesetz gleichgestellte Person  oder  Institution  bevollmächtigen  wollen,
werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei  den  jeweils
zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.

Des Weiteren können die Aktionäre  von  der  eingeräumten  Möglichkeit  Gebrauch
machen,   die   von   der   Gesellschaft   benannten   Stimmrechtsvertreter   zu
bevollmächtigen,  gemäß  ihren  Weisungen  für  sie  abzustimmen.  Die  von  der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht  im  Fall  ihrer
Bevollmächtigung  weisungsgebunden  aus.  Neben   der   Vollmacht   müssen   den
Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes  erteilt
werden. Die Erteilung der Vollmacht an die  Stimmrechtsvertreter,  ihr  Widerruf
und der  Nachweis  der  Bevollmächtigung  können  vor  der  Hauptversammlung  in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden.  Zur  Bevollmächtigung
der von uns benannten Stimmrechtsvertreter benötigen  die  Aktionäre  auch  dann
eine  Eintrittskarte,  wenn  sie  nicht  persönlich  an   der   Hauptversammlung
teilnehmen wollen.  Diese  dient  als  Formular  für  die  Bevollmächtigung  der
Stimmrechtsvertreter  und  die  Erteilung  der  Stimmweisungen.  Eintrittskarten
sollten von den Aktionären möglichst frühzeitig  bei  der  Depotbank  für  jedes
Depot bestellt werden. Wir können  die  ordnungsmäßige  Stimmrechtsausübung  nur
gewährleisten, soweit die  ausgefüllten  Vollmachtsformulare  für  die  von  uns
benannten Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der  Aktionäre  spätestens
am Mittwoch, dem 24. August 2011, 24:00  Uhr,  bei  der  Gesellschaft  bei  oben
genannter Postadresse,  Telefax-Nummer  oder  E-Mail-Adresse  eingegangen  sind.
Daneben wird für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre die  Möglichkeit
bestehen, einem  von  der  Gesellschaft  beauftragten  Stimmrechtsvertreter  bei
Verlassen  der  Hauptversammlung  mittels  einer  auf   der   Stimmkarte   dafür
vorgesehenen Vollmacht bestimmte Weisungen für die Ausübung des  Stimmrechts  zu
erteilen.

Auch  bei  einer  Bevollmächtigung  des  von   der   Gesellschaft   beauftragten
Stimmrechtsvertreters   ist   der   frist-   und   formgerechte   Nachweis   des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.

Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126  Absatz  1,  §  127  und  §  131
Absatz 1 Aktiengesetz

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil  des  Grundkapitals  oder
den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen, können gemäß §  122  Absatz
2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände  auf  die  Tagesordnung  gesetzt  und
bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens  30  Tage
vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und  der  Tag  des
Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin  bis  spätestens  Dienstag,  26.  Juli
2011, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Jedem neuen  Gegenstand  muss  eine  Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.  Das  Verlangen  ist  schriftlich  an  den
Vorstand der Gesellschaft zu richten.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen schriftlich an folgende Adresse:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Vorstand
Am Lautenstein
63654 Büdingen

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Absatz 2, Absatz 1 i. V. m.  §  142
Absatz 2 Satz  2  Aktiengesetz  nachzuweisen,  dass  sie  seit  mindestens  drei
Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind.

Bekannt zu machende Ergänzungen der  Tagesordnung  werden  -  soweit  sie  nicht
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht  worden  sind  -  unverzüglich  nach
Zugang des Verlangens  im  elektronischen  Bundesanzeiger  bekannt  gemacht  und
solchen Medien zur Veröffentlichung  zugeleitet,  bei  denen  davon  ausgegangen
werden kann, dass sie die  Informationen  in  der  gesamten  Europäischen  Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der  Internetadresse  www.r-zs.ag  bekannt
gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126  Absatz  1  und  127
Aktiengesetz Aktionäre  können  Gegenanträge   gegen   Vorschläge   von  
Vorstand   und/oder Aufsichtsrat  zu  bestimmten  Punkten  der  Tagesordnung 
stellen  (vgl.   § 126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
Abschlussprüfern  machen  (vgl.§ 127 Aktiengesetz). Gegenanträge müssen mit 
einer  Begründung  versehen  sein; bei Wahlvorschlägen  bedarf  es  einer 
Begründung  nicht.  Gegenanträge  (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind
ausschließlich per Post,  per  Telefax  oder per  E-Mail  an  folgende 
Anschrift,  Telefax-Nummer  oder  E-Mail-Adresse   zu richten:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Herrn Andreas Haggenmüller
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: hv2011@r-zs.ag

Anderweitig  adressierte  Gegenanträge  und/oder  Wahlvorschläge  werden   nicht
berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft  unter  der
vorstehend  angegebenen  Adresse  bis  spätestens  14  Tage  vor  dem  Tag   der
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der  Tag  des  Zugangs
nicht mitzurechnen sind -, also bis zum 11. August  2011,  24:00  Uhr,  zugehen,
werden - sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz  2  Aktiengesetz  erfüllt
sind - unverzüglich  über  die  Internetseite  www.r-zs.ag  zugänglich  gemacht.
Etwaige  Stellungnahmen  der  Verwaltung  werden  ebenfalls  auf  der  genannten
Internetseite veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt,  wenn  sie  während  der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden.  Das  Recht  eines  jeden 
Aktionärs,auch ohne vorherige fristgerechte  Übermittlung,  während  der 
Hauptversammlung Gegenanträge  zu  den  verschiedenen  Tagesordnungspunkten   zu
  stellen   oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Jedem  Aktionär   ist   nach   § 131   Aktiengesetz   auf   Verlangen   in   der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über  Angelegenheiten  der 
Gesellschaft,die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft  zu
 verbundenen Unternehmen sowie  die  Lage  des  Konzerns  und  der  in  den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit dies zur sachgemäßen 
Beurteilung  des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft.Diese  Einberufung 
der  Hauptversammlung,  die   Informationen   gemäß   § 124a
Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122  Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie weitere  Informationen  im
Zusammenhang  mit  der  Hauptversammlung  stehen  auf  der   Internetseite   der
Gesellschaft unter www.r-zs.ag zur Verfügung.

Büdingen, im Juli 2011
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Rüdiger Blasius
Telefon: +49(0) 60 49 700 - 100
E-Mail: ruediger.blasius@r-zs.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    RÖDER Zeltsysteme und Service AG
             Am Lautenstein 
             D-63654 Büdingen
Telefon:     +49(0)6049 700 100
Email:       info@r-zs.com
WWW:         http://www.r-zs.com
Branche:     Fachhandel
ISIN:        DE0007066003
Indizes:     
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, München, Regulierter Markt/General
             Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch