EANS-Hauptversammlung: RÖDER Zeltsysteme und Service AG
Einberufung der
Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur Ordentlichen Hauptversammlung 2010
Am Freitag, dem 27. August 2010, um 10:00 Uhr
Im Hotel INTERCONTINENTAL FRANKFURT Wilhelm-Leuschner-Straße 43, D - 60329 Frankfurt /a.M.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zum 31.12.2009, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns enthält, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2009, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Der festgestellte Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zum 31.12.2009, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns enthält, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31.12.2009, der zusammengefasste Lagebericht des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 können vom Tage der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 der RÖDER Zeltsysteme und Service AG in Höhe von EUR 27.209.792,08 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von
EUR 3,90 je Aktie, insgesamt EUR 3.432.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 23.777.792,08
EUR 27.209.792,08
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2009 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2009 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NEXIA - DHPG GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Gummersbach, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zu dem Tagesordnungspunkt 1 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der RÖDER Zeltsysteme und Service AG, Am Lautenstein, 63654 Büdingen, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
• Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das Geschäftsjahr 2009, • Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns • Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 • Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das Geschäftsjahr 2009 • Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches • Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der RÖDER Zelt-systeme und Service AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von den insgesamt ausgegebenen 880.000 nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 880.000 Aktien teilnahmeberechtigt. Jede dieser Aktien gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimm-rechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversamm-lung sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 20. August 2010, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptver-sammlung, mithin auf den Freitag, 06. August 2010, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), nachgewie-sen haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erfolgen. Der Nachweis über den Aktienbesitz ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts (in deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 20. August 2010 (Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter nachfolgend genannter Adresse einzureichen:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft c/o DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main dwpbank Wildunger Str. 14 60487 Frankfurt Telefax: +49 (0) 69 50 99 11 10 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Be-rechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teil-nahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Maßgeblich für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktio-närsvereinigung oder einen sonstigen bevollmächtigten Dritten, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung geführt oder der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail an nachfol-gende Adresse übermittelt werden:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft HV 2010 Am Lautenstein 63654 Büdingen Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109 E-Mail: hv2010@r-zs.ag
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder diesen den aktien-rechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen genügt es, wenn die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigten zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Ebenfalls können die Aktionäre von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, die von uns benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, gemäß ihren Weisungen für sie abzustimmen. Die von uns benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht müssen den Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Zur Bevollmächtigung der von uns benannten Stimmrechtsvertreter benötigen die Aktionäre auch dann eine Eintrittskarte, wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen. Diese dient als Formular für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung der Stimmweisungen. Eintrittskarten sollten von den Aktionären möglichst frühzeitig bei der Depotbank für jedes Depot bestellt werden. Wir können die ordnungsmäßige Stimmrechtsausübung nur gewährleisten, soweit die ausgefüllten Vollmachtsformulare für die von uns benannten Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der Aktionäre spätestens am Mittwoch, dem 25. August 2010, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft bei oben genannter Postadresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind. Daneben wird für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre die Möglichkeit bestehen, einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter bei Verlassen der Hauptversammlung mittels einer auf der Stimmkarte dafür vorgesehenen Vollmacht bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters ist der frist- und formgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis spätestens zum 27. Juli 2010, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Herrn Andreas Haggenmüller Am Lautenstein 63654 Büdingen
oder per E-Mail an: hv2010@r-zs.ag unter Hinzufügung des Namens des Ausstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a Bürgerliches Gesetzbuch).
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Ein-berufung bekannt gemacht worden sind - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.r-zs.ag bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen (vgl. § 127 Aktiengesetz). Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Herrn Andreas Haggenmüller Am Lautenstein 63654 Büdingen Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109 E-Mail: hv2010@r-zs.ag
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend ange-gebenen Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, also bis zum 12. August 2010, 24:00 Uhr, zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.r-zs.ag zu-gänglich gemacht (§§ 126 Absatz 1 Satz 3, 127 Satz 1 Aktiengesetz).
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Absatz 2 Aktiengesetz vorliegt. Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich Angaben zur deren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen, insbesondere die Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 Aktiengesetz, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.r-zs.ag dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tages-ordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Gründen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen) absehen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.r-zs.ag zur Verfügung.
Büdingen, im Juli 2010 RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Rüdiger Blasius Telefon: +49(0) 60 49 700 - 100 E-Mail: ruediger.blasius@r-zs.com Branche: Fachhandel ISIN: DE0007066003 WKN: 706600 Börsen: Berlin / Freiverkehr Stuttgart / Freiverkehr München / Freiverkehr Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


