BGH entscheidet am Donnerstag über die Zukunft der Google-Bildersuche

Köln (ots) - Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke weist auf ein für das Internet wegweisendes BGH-Urteil hin, das am 29.04.2010 verkündet wird.

Entschieden wird über die Frage, ob die Google-Bildersuche gegen Urheberrechte Dritter verstößt, indem sie Bilder verkleinert und in komprimierter Form als Miniaturansichten (sog. Thumbnails) in ihrer Trefferliste anzeigt.

Die Vorinstanzen (LG Erfurt, Urteil v. 15.03.2007, 3 O 1108/05 und OLG Jena, Urteil v. 27.02.2008, 2 U 319/07) lösten die Problematik unterschiedlich. Zwar bejahten beide Gerichte eine Urheberrechtsverletzung, das LG Erfurt wertete jedoch bereits das kostenlose Zugänglichmachen eines Werkes im Rahmen des eigenen Internetauftritts des Urhebers als dessen konkludente Einwilligung zur Nutzung als Thumbnails bei der Google-Bildsuche und wies die Klage daher ab. Dem OLG Jena ging dies zu weit. Es folgerte die Rechtsmissbräuchlichkeit allein aus der Tatsache, dass die klagende Urheberin eine Suchmaschinenoptimierung vorgenommen und die Bildsuche insofern beeinflusst hatte.

Wie Rechtsanwalt Solmecke mitteilt, ließ der BGH bereits in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass er eine Urheberrechtsverletzung annehme. Ob er in der kostenlosen Veröffentlichung von Werken auf der eigenen Internetpräsenz eine konkludente Einwilligung zur weiteren Verwertung durch Dritte sieht, bleibt abzuwarten.

Dies würde allerdings das Urheberrecht in seinen Grundsätzen verkehren, kritisiert Rechtsanwalt Solmecke. Denn dann müsste sich nicht mehr der Nutzer fremder Werke um die Nutzungsrechte bemühen, vielmehr obläge es dem Urheber aktiv Maßnahmen zum Schutz gegen die unbefugte Verwertung seiner Werke zu ergreifen. Übertragen auf andere Fälle, wie beispielsweise das Filesharing, überzeugt eine derartige Lösung sicher nicht. Veröffentlichen doch zahlreiche Interpreten ihre Musik auf der eigenen Internetpräsenz ohne mit der Verwertung über Tauschbörsen einverstanden zu sein. Andererseits könnte die Verneinung einer Einwilligung bald das Aus für die Bilder-Suche bei Goggle darstellen. Es bleibt also spannende, wie der Bundesgerichtshof diese Problematiken lösen wird. Die Folgen der Entscheidung werden jedenfalls -unabhängig davon, in welche Richtung geurteilt wird- für das Internet und seine Nutzer immens sein. Ausführliche Meldung unter: http://www.presseportal.de/go2/Ausfuehrliche_Meldung

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