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quirin bank: Politik auf dem Weg zum Provisionsverbot

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Berlin (ots)

   - Koalitionsvertrag sieht Stärkung der Honorarberatung vor
   - Niederlande und Großbritannien als Vorbild für Provisionsverbot

Die zukünftige Große Koalition aus CDU, CSU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, die Honorarberatung zu stärken und die Provisionsberatung zurückzudrängen. Dies wird Anlegern und Bankkunden in Deutschland zugutekommen. "Ziel muss es sein, den erfolgreichen Beispielen in Großbritannien und den Niederlanden zu folgen und endlich ein generelles Provisionsverbot einzuführen", unterstreicht Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der quirin bank AG.

So heißt es im Koalitionsvertrag: "Wir werden die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstandards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt." Wichtig dabei ist es vor allem, der irrtümlichen Annahme, klassische Finanzberatung sei umsonst, entgegenzuwirken.

"Honorarberatung weist transparent aus, was in der Provisionsberatung möglichst gut versteckt wird: die Kosten", so Schmidt. Zudem werde, da der Berater direkt vom Kunden bezahlt wird, der Interessenkonflikt zwischen Berater und Kunde vermieden: Da bei der Provisionsberatung der Produktgeber, wie etwa eine Versicherung oder eine Fondsgesellschaft, den Berater bezahlt, wird dieser auch im Sinne des Produktanbieters beraten. Wer hingegen vom Kunden in Form eines transparenten Honorars bezahlt wird, kann unabhängig im Sinne des Kunden beraten. Gerade Produkte mit niedrigen Kostenquoten - und damit niedrigeren Vertriebsprovisionen - können von Honorarberatern wesentlich besser eingesetzt werden.

Die Erfahrungen in den Niederlanden und Großbritannien, wo das Provisionsverbot seit 2013 gilt, sind dabei sehr positiv. "Die Erkenntnis in beiden Ländern ist, dass sämtliche Transparenzvorschriften und Selbstverpflichtungen der letzten zehn Jahre nicht zu mehr Verbraucherfreundlichkeit im Finanzdienstleistungsmarkt geführt haben", betont Schmidt. Deshalb war der Schritt, Provisionen gänzlich zu verbieten, der richtige. Dies sollte auch die deutsche Politik anspornen, den bereits eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

"Angesichts der immer komplexer werdenden - und somit für den Anleger immer schwerer zu durchschauenden - Kapitalmärkte ist die konsequente Förderung einer unabhängigen Honorarberatung als Alternative zum Provisionsvertrieb heute mehr denn je erforderlich", so Schmidt. Die quirin bank als erste und bisher einzige Honorarberaterbank in Deutschland begrüßt die Bestrebungen der Großen Koalition deshalb ausdrücklich.

Die Infografik zur Verbreitung der Honorarberatung in Europa finden Sie hier als PDF: www.quirinbank.de/system/images/945/original/Infografik_quirin_2.pdf

Über die quirin bank:

Als erste Honorarberaterbank Deutschlands bietet die quirin bank vermögenden Anlegern ein bisher einmaliges Betreuungskonzept, das auf völliger Kostentransparenz und Rückvergütung aller Provisionen beruht. Das Geschäftsmodell wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz als zukunftsweisend betrachtet. Das Finanzinstitut ist 1998 gegründet worden, hat seinen Sitz in Berlin und betreut gegenwärtig rund 9500 Kunden mit einem Anlagevolumen von 2,5 Mrd. Euro. Neben dem Anlagegeschäft für Privatkunden (Honorarberatung) ist die quirin bank in einem weiteren Geschäftsfeld tätig: der Beratung bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigenkapitalbasis für mittelständische Unternehmen (Unternehmerbank).

Pressekontakt:

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kathrin Kleinjung
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
quirin bank AG
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-402
kathrin.kleinjung@quirinbank.de

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