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NABU legt Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vor/Tschimpke: Tötung ist Verstoß gegen Artenschutz und streng zu ahnden

Berlin (ots)

Der NABU hat erstmals ein umfassendes
Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vorgelegt.
"Der Wolf ist mit circa 50 Tieren noch eines der seltensten 
Säugetiere Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden 
Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden", sagte 
NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Gutachten sei vor allem auch mit 
Blick auf die Debatte um das rechtliche Strafmaß und Vorgehen bei 
illegalen Wolfsabschüssen erstellt worden.
Im dem am Dienstag in Berlin präsentierten 102 Seiten umfassenden 
Rechtsgutachten der Kanzlei Caspers & Mock, Koblenz, wurde 
untersucht, in welchem Maße die vorhandenen nationalen und 
internationalen rechtlichen Vorgaben den Schutz der Wölfe in 
Deutschland aktuell gewährleisten. Dabei wurden neben den 
strafrechtlichen, auch die Konsequenzen im Jagd- und Waffenrecht 
beleuchtet. Die naturschutzrechtliche Vorschrift des 
Bundesnaturschutzgesetzes (§66 BNatSchG) sieht bei "Zugriffen" 
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine 
Strafbarkeit ist auch schon bei Vorbereitungshandlungen wie dem 
Nachstellen, Fallen aufstellen oder dem bewaffneten Durchstreifen des
Reviers mit der Absicht einen Wolf zu erlegen gegeben. Auch könne die
"Sammelleidenschaft" bestraft werden, wenn das Tier als "Trophäe" 
dienen soll. Sowohl der Schutz des Wolfes als auch die Koexistenz mit
dem Menschen sei durch das bestehende Recht gewährleistet, so das 
Ergebnis. Auch das Jagdrecht biete keine bessere Unterstützung für 
Wolf und Mensch.
Die Erklärung der heimischen Wölfe zu jagdbarem Wild wäre nach 
Auffassung der Rechtsexperten derzeit ein nicht gerechtfertigter 
Eingriff in ihren Schutzstatus nach nationalem und internationalem 
Recht. "Die bislang erfreulichen Nachrichten über den Wolfsnachwuchs 
in der Lausitz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier
lediglich um fünf sich fortpflanzende Paare handelt.  Damit ist der 
Wolf in Deutschland immer noch akut vom Aussterben bedroht", betonte 
NABU-Artenschutzexperte Magnus Herrmann.
Zuletzt sei vor allem in Sachsen über die rechtliche Zukunft und 
Stellung des Wolfes spekuliert worden.  Der NABU hatte bereits 
mehrfach an alle Beteiligten appelliert, die Bemühungen zum Schutz 
des Wolfes auf eine konstruktive Mitarbeit in den Gremien des 
sächsischen Wolfsmanagements zu konzentrieren und den gegenwärtigen 
rechtlichen Status des Wolfes unverändert zu lassen.
"Ich möchte daran erinnern, dass auch die Jagdverbände als 
anerkannte Naturschutzverbände den Auftrag haben, alle Maßnahmen zum 
Artenschutz des Wolfes aktiv zu unterstützen. Eine jagdrechtliche 
Regelung ist daher gar nicht notwendig, um sich beim Schutz der 
streng geschützten Tierart Wolf einzubringen", so NABU-Präsident 
Tschimpke.
Das Rechtsgutachten ist als Kurzfassung und in voller Länge im 
Internet als Download zu finden unter www.NABU.de/wolf
Erstmals seit 150 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Der 
NABU begleitet die Rückkehr der Wölfe mit dem Projekt  "Willkommen 
Wolf!". Er informiert über Wölfe, setzt sich für den Erhalt ihrer 
Lebensräume ein und unterstützt den Aufbau eines ehrenamtlichen 
Netzwerkes von Wolfsbetreuern.
Der NABU schickt Laubfrosch, Wolf & Co in den Wahlkampf! Mehr 
Infos unter www.liste-pro-natur.de

Pressekontakt:

Magnus Herrmann, NABU-Referent für Natur- und Artenschutz, Tel.
030-284984-1618, E-Mail: Magnus.Herrmann@NABU.de

Rechtsanwalt Roland Schmidt, Rechtsanwalt Simon Lüders, LL.M. Tel.
0261-4049924, E-Mail: schmidt@caspers-mock.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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