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Krümmel: Greenpeace stellt Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung
Wiederholte Störfälle belegen Unzuverlässigkeit des Betreibers Vattenfall

Kiel (ots)

Greenpeace beantragt heute bei der
schleswig-holsteinischen Atomaufsicht den Widerruf der 
Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Krümmel.  Die 
Umweltschutzorganisation vertritt dabei Bürger, die sich durch den 
Betrieb des AKW Krümmel in ihrer Gesundheit und in ihren 
Eigentümer-Interessen gefährdet sehen. Darüber hinaus ist der Reaktor
nicht ausreichend gegen terroristische Anschläge geschützt. 
Greenpeace beruft sich auf das Atomgesetz, das den Widerruf der 
Betriebsgenehmigung wegen erwiesener Unzuverlässigkeit des Betreibers
ermöglicht. Bis heute hat Vattenfall die technischen Probleme des 
Reaktors nicht unter Kontrolle bringen können.
"Die Kläger wollen nicht weiter mit der Angst vor einem schweren 
Störfall leben", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. 
"Schleswig-Holsteins Atomaufsicht handelt fahrlässig, wenn sie 
Vattenfall nicht die Betriebsgenehmigung entzieht."
Sollte die von Christian von Boetticher (CDU) geführte 
Atomaufsicht den Antrag ablehnen oder verschleppen, wird Greenpeace 
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Schleswig erheben. 
Erst am vergangenen Freitag hatte Boetticher in einem Schreiben an 
Greenpeace erklärt, die Überprüfung der Pannen in Krümmel würde "noch
einige Zeit in Anspruch nehmen".
"Vor den Wahlen im Bund und in Schleswig-Holstein Ende September 
sind unsichere Atomreaktoren die Achillesferse der CDU", sagt Edler. 
"Boetticher will eine Entscheidung über den Betrieb von Krümmel erst 
nach der Wahl fällen."
Im Atomgesetz zählt die Zuverlässigkeit und Fachkunde des 
Betreibers zu den wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen für den 
Betrieb eines Atomkraftwerks. Ist die Zuverlässigkeit nicht mehr 
gegeben, kann die Betriebsgenehmigung widerrufen werden. Nach 
Auffassung von Greenpeace ist dies der Fall: Ein Kurzschluss im 
Transformator hat im Sommer 2007 zu einem Brand auf dem AKW-Gelände 
geführt. Zwei Jahre lang war der Reaktor daraufhin abgeschaltet, 
überprüft und repariert worden. Doch nach dem Wiederanfahren Ende 
Juni 2009 kam es innerhalb von zwei Wochen erneut zu drei Störfällen.
Seitdem ist der Reaktor außer Betrieb.
Nach dem erneuten Kurzschluss im Transformator am 4. Juli 2009 
musste Vattenfall weitere Fehler zugeben: Ein vorgeschriebenes 
Messgerät an dem defekten Transformator war vor dem Wiederanfahren 
des Meilers nicht installiert worden. Eine Untersuchung zu defekten 
Brennelementen ist zudem noch nicht abgeschlossen. Wegen einer von 
der Atomaufsicht vorgeschriebenen Audio-Überwachung im Leitstand des 
AKW - vergleichbar mit der Black-Box in Flugzeugen - hat Vattenfall 
das Land Schleswig-Holstein verklagt, anstatt die Anordnungen 
umzusetzen.
Achtung Redaktionen: Für Rückfragen erreichen Sie Mathias Edler, 
Tel. 0151-180 53 404, oder Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 
0171-870 6647. Internet:  www.greenpeace.de.

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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