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Krank geschrieben: Das dürfen Arbeitnehmer tun
R+V-Infocenter: Lebensmittel einkaufen und spazieren gehen meist erlaubt

Wiesbaden (ots)

Mit Grippe im Bett und der Kühlschrank ist leer - was nun? Wer krank geschrieben ist, weiß oft nicht, welche Aktivitäten erlaubt sind. Dabei gibt es eine einfache Regel. "Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald gesund wird", sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler beim Infocenter der R+V Versicherung. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Genesung weder verzögert noch gefährdet.

Wer jedoch in grober Weise gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. "Was ein Patient tun darf, hängt von der Krankheit und der individuellen Situation ab", sagt R+V-Experte Döhr. Nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ans Bett. Im Zweifelsfall rät Döhr, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen.

   - Lebensmitteln einzukaufen ist immer erlaubt - es sei denn, der 
     Arzt hat absolute Bettruhe verordnet.
   - Spazieren gehen gilt als heilungsfördernd. Ein Patient sollte 
     darauf allerdings verzichten, wenn der Arzt ihn im Bett sehen 
     möchte.
   - Ein Besuch in Kino, Kneipe oder Restaurant ist vertretbar, wenn 
     der Patient nicht im Bett bleiben muss.
   - Mit Gipsbein oder Magengeschwür können Arbeitnehmer verreisen, 
     wenn dies den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Das hängt 
     vom Einzelfall ab. Einer geplanten Reise muss derjenige 
     zustimmen, der während der Erkrankung Zahlungen leistet, also 
     Arbeitgeber oder Krankenkasse. Wer ohne Genehmigung wegfährt, 
     riskiert die Einstellung von Lohnfortzahlung oder Krankengeld.
   - Bei sportlichen Aktivitäten ist es sinnvoll, vorher mit dem Arzt
     zu sprechen.
   - Wer krank ist, darf seiner Arbeit streng genommen nicht 
     nachgehen - das gefährdet möglicherweise den gesetzlichen 
     Unfallversicherungsschutz. Arbeitnehmer, die sich vor Ablauf der
     Krankschreibung fit fühlen und wieder arbeiten möchten, sollten 
     mit ihrem Arzt sprechen. Der Arbeitgeber muss jedoch nicht 
     zustimmen.

www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

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