Alle Storys
Folgen
Keine Story von R+V Infocenter mehr verpassen.

R+V Infocenter

Eindeutiges Bezugsrecht bei Lebensversicherungen verhindert Streit ums Geld
R+V-Infocenter: Bei namentlicher Nennung sind Missverständnisse ausgeschlossen

Wiesbaden (ots)

Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Bezugsberechtigte können Familienmitglieder sein, aber auch Freunde oder juristische Personen wie Stiftungen, Vereine oder Kirchen. "Versicherungen können dem Wunsch des Verstorbenen jedoch nur entsprechen, wenn das Bezugsrecht klar festgelegt ist", sagt Rita Jakli, Leiterin des Infocenters der R+V Versicherung. "Oft steckt der Teufel im Detail. Damit aus dem Todesfall kein Streitfall wird, sollte der Begünstigte deshalb eindeutig identifizierbar sein."

Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten in seinem Lebensversicherungsvertrag jederzeit ändern - und das so oft er will. Wichtig: "Klare Formulierungen vermeiden spätere Missverständnisse oder Rechtsstreitigkeiten", so R+V-Expertin Jakli. Wer sicherstellen will, dass keine ehemaligen Partner berücksichtigt werden, sollte Formulierungen wie "Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes" wählen. Wenn nämlich im Bezugsrecht nur "Ehegatte" steht, ist das laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Partner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - und der bleibt es auch nach Scheidung und erneuter Heirat. Komplett ausgeschlossen sind Missverständnisse, wenn der Versicherungsnehmer Bezugsberechtigte mit vollem Namen, Adresse und Geburtsdatum nennt.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

   - Wer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keinen 
     Bezugsberechtigten angeben möchte, kann dies später jederzeit 
     nachholen - zum Beispiel nach einer Eheschließung.
   - Änderungen auf jeden Fall schriftlich bei der Versicherung 
     einreichen. Eine telefonische Mitteilung oder eine Änderung im 
     Testament reicht nicht aus.
   - Sollen mehrere Personen Geld bekommen, empfiehlt es sich 
     anzugeben, welchen Anteil jeder Begünstigte erhalten soll.
   - Wer bezugsberechtigt ist, erhält die Versicherungssumme 
     unabhängig von einer möglichen Erbschaft, die er notfalls auch 
     ausschlagen kann.
   - Bei Lebensversicherungen ohne Bezugsberechtigten fällt die 
     Leistung im Todesfall automatisch in den Nachlass und geht damit
     an die Erben.

http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: R+V Infocenter
Weitere Storys: R+V Infocenter