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Axel Springer Verlag: Kostenlose Verteilung von Zeitungen unzulässig - Aufhebung der einstweiligen Verfügung - Höchstrichterliche Klärung - Abwehrmaßnahmen

Hamburg (ots)

Das Kammergericht Berlin hat heute entschieden,
die auf Antrag des Axel Springer Verlages am 17. Dezember 1999 vom
Landgericht Berlin erlassene und im Urteil auf die
Widerspruchsverhandlung am 4. Januar 2000 bestätigte einstweilige
Verfügung gegen den norwegischen Medien-Konzern Schibsted 
aufzuheben.
Der Axel Springer Verlag vertritt unverändert die Auffassung, dass
die unentgeltliche Abgabe einer vollwertigen Tageszeitung
wettbewerbswidrig gemäß § 1 UWG ist. Dabei legt der Verlag Wert auf
die Feststellung, dass es in dieser juristischen Auseinandersetzung
nicht um das Verbot einer Zeitung geht, sondern um die Einhaltung
deutscher Wettbewerbsregeln und deren Bedeutung als Voraussetzung für
den Bestand einer freien Presse.
Daher wird der Axel Springer Verlag seine vom Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger und von der Stiftung Presse-Grosso
geteilte Auffassung, dass das dauerhafte kostenlose Verteilen von
vollwertigen Tageszeitungen unzulässig ist, weiterverfolgen. Die
Klage in der Hauptsache ist bereits eingereicht, der Axel Springer
Verlag strebt eine schnelle höchstrichterliche Entscheidung an.
Sollte der Schibsted-Konzern, wie bereits angekündigt, sein
Gratisblatt in Köln wieder verbreiten, sieht sich der Axel Springer
Verlag zum Handeln gezwungen und wird mit der Herausgabe des
Gratisblattes "Köln Extra" als Abwehrmaßnahme erneut beginnen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Edda Fels zur Verfügung.
Telefon: (0 40) 3 47- 2 20 71
E-Mail:  efels@asv.de
Diese Presseinformation kann im Internet unter www.asv.de abgerufen
werden.

Original-Content von: Axel Springer SE, übermittelt durch news aktuell

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