Kurztipp: Was man an Karneval beachten sollte
Wussten Sie eigentlich, dass...
...bei Verletzungen durch fliegende Karnevalskamelle kein Anspruch auf Schadensersatz besteht?

Saarbrücken (ots) - Bald ist es wieder so weit: In vielen Städten Deutschlands feiern die Narren die fünfte Jahreszeit. Ob man es nun Karneval, Fasching oder Fastnacht nennt, eines ist sicher: Wo viel gefeiert wird, steigt auch das Unfallrisiko. Wie man sicher durch die tollen Tage kommt und welche Versicherung haftet, falls doch einmal etwas passiert, erklärt CosmosDirekt.

   - Wenn bei Karnevalsumzügen Kamelle und Schokoladentafeln tief 
     fliegen, sind Platz- und Schürfwunden keine Seltenheit. Wer an 
     Karneval von Bonbons & Co. getroffen wird und eine Verletzung 
     davonträgt, hat meist jedoch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
     Das ist der Faschingstradition geschuldet, denn das Werfen von 
     Bonbons gehört zu Karnevalsumzügen dazu - Zuschauer müssen sich 
     daher entsprechend darauf einstellen. Tipp: Wer lieber live vor 
     Ort anstatt nur vor dem Fernseher das bunte Treiben beobachten 
     möchte, sollte stets genug Abstand zum Trubel halten. Eine 
     private Unfallversicherung schützt zudem vor den finanziellen 
     Folgen eines Unfalls - auch über die tollen Tage hinaus.

   - Klar ist: Wer zu tief ins Glas geschaut hat, sollte sein Auto 
     stehen lassen. Schon ab 1,1 Promille ist die sogenannte 
     "absolute Fahruntüchtigkeit" erreicht, d.h. die 
     Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, ist zehnmal 
     höher als im nüchternen Zustand. Wer sich dennoch betrunken ans 
     Steuer setzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld und Punkte in 
     Flensburg, sondern auch, den Führerschein sowie den 
     Versicherungsschutz des Kaskoversicherers zu verlieren. Dies 
     gilt bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille.
     Bei einem Unfall kann sich die Kfz-Haftpflichtversicherung zudem
     einen Teil der anfallenden Kosten zurückholen.

   - "Feste feiern" kann Folgen haben. Das gilt insbesondere, wenn 
     bei Maskenbällen oder Prunksitzungen viele Menschen auf engem 
     Raum beisammen sind. Schnell geht etwas zu Bruch oder ein Narr 
     gießt dem anderen Bier über das teure Kostüm. Solange der 
     Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde, greift die 
     Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers. 

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