Kurztipp - Hundebesitzer: private Haftpflicht greift nicht bei Hundebissen

Saarbrücken (ots) - Einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert - der Hund reißt sich von der Leine los und bringt einen Radfahrer zu Fall. Im Bus streichelt ein Fremder ungefragt den Vierbeiner, vor Schreck schnappt dieser zu. Unfälle, die sich nicht immer verhindern lassen. Wie sich Hundebesitzer für den Ernstfall finanziell absichern können und was es dabei zu beachten gibt, erklärt CosmosDirekt.

   - Verursachen Hunde einen Schaden, muss der Besitzer in 
     unbegrenzter Höhe dafür aufkommen - auch ohne eigenes 
     Verschulden. Deshalb gilt: Unbedingt eine 
     Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Für sogenannte 
     Kampfhunde ist diese spezielle Absicherung deutschlandweit 
     gesetzlich Pflicht. In Niedersachsen, Hamburg, Berlin und 
     Sachsen-Anhalt gilt diese Versicherungspflicht sogar für Hunde 
     aller Art. 
   - Egal ob Jogger oder Postbote: Kommen Personen zu Schaden, kann 
     die Haftung schnell teuer werden. Deshalb eine Deckungssumme von
     mindestens fünf Millionen Euro vereinbaren. 
   - Besonders wichtig: Unbedingt darauf achten, dass der Versicherer
     grundsätzlich keinen Leinenzwang vorschreibt. Sonst springt die 
     Versicherung nicht ein, falls das nicht angeleinte Tier einen 
     Unfall verursacht. 
   - Ist der Hund auch auf Urlaubsreisen mit dabei, sollte die 
     Versicherung einen Auslandsschutz enthalten. Zudem sollte sie 
     Absicherung bieten, falls ein Unfall passiert, während Nachbarn,
     Freunde oder Bekannte den Hund hüten. 
   - Tipp: Manche Versicherungen schließen Mietsachschäden mit ein - 
     praktisch, falls der Hund zum Beispiel die teure Wohnungstür 
     zerkratzt oder das Parkett beschädigt. 

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