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Der Kampf um die Liege - Was Recht ist, muss Recht bleiben!

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Bonn (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Sommer, Sonne, Urlaub und Entspannung! Das geht für viele nur in einem Hotel, in dem "All-inclusive" ist. Doch neben dem Essen und den Cocktails denken viele, dass "All-inclusive" auch für die Liegen am Pool gilt. Um dies durchzusetzen, platzieren besonders aufgeweckte Hotelgäste ihre Handtücher schon bei den ersten Sonnenstrahlen auf dem Objekt der Begierde. Umso größer ist dann aber die Empörung, wenn der Handtuchbesitzer Stunden später feststellt, dass sein Platzhalter entfernt wurde und sich eine völlig fremde Person auf der markierten Liege sonnt. Was einem hier für rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, weiß meine Kollegin Jessica Martin.

Sprecherin: Um es gleich zu sagen: Die Liegenreservierung mit einem Handtuch ist rechtlich nicht bindend oder gültig. Entfernt jemand also Ihr Handtuch, müssen Sie sich zähneknirschend damit abfinden, egal wie groß es ist oder wie früh Sie aufstehen, so Bernd Engelien von der Zurich Versicherung.

O-Ton 1 (Bernd Engelien, 0:26 Min.): "Ganz klar, das Recht ist hier weder auf der Seite des Frühaufstehers noch auf der Seite dessen, der das größte Handtuch am ganzen Pool besitzt. Natürlich können Handtücher helfen um zum Beispiel während des Schwimmens oder wenn man ´nen Drink nimmt zu signalisieren, "Diese Liege wird von mir genutzt!" Aber wer damit einfach nur eine Sonnenliege erkennbar länger blockieren will, der hat auch keinen Nutzungsanspruch auf seine Liege, wenn man sie auf diese Weise reserviert hat."

Sprecherin: Wird das Handtuch allerdings beim Entfernen beschädigt oder beschmutzt, kann man den Übeltäter dafür haftbar machen. Wenn das Handtuch geklaut wurde, schaut der Besitzer allerdings in die Röhre.

O-Ton 2 (Bernd Engelien, 0:19 Min.): "Zum einen wurde das Handtuch ja unbeaufsichtigt ausgelegt, zum anderen spricht man hier von einem einfachen Diebstahl, der - so drücken das die Juristen aus - zum "allgemeinen Lebensrisiko" gehört. Also: der Ersatz muss aus eigener Tasche besorgt werden - aber das fällt aber in den meisten Urlaubsländern ja nicht besonders schwer, sodass schon dann am nächsten Morgen schon den nächste Reservierungsversuch starten kann."

Sprecherin: Aber eigentlich ist das doch viel zu stressig...

O-Ton 3 (Bernd Engelien, 0:14 Min.): "Denken Sie dran, Sie haben Urlaub. Meist herrscht am Strand oder am Pool ja auch eine gewisse Fluktuation. Das heißt, gerade in der Mittagszeit werden immer wieder Liegen frei. Hier ganz relaxed bleiben! Genießen Sie Ihren Sonnenschein und den Tag am Pool!"

Abmoderationsvorschlag:

Ein paar hilfreiche Tipps zum Thema Reservieren von Poolliegen im Urlaub. Sollten Sie in diesem Jahr Opfer werden, bewahren Sie Ruhe! Ihre Versicherung ist für Sie da! Mehr Infos unter zurich.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
http://www.zurich.de/presse

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