Düsseldorf (ots) - Vordergründig verspricht das Karlsruher Urteil über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren mehr Sicherheit für die Bürger. Gesetzt den Fall, es kommt wirklich zu einem terroristischen Angriff in Deutschland. Man hätte die militärischen Mittel, diesen abzuwehren, nutzt sie allerdings nicht - dann wäre das den Menschen nur sehr schwer zu vermitteln. Vor allem wenn es dadurch Todesopfer gäbe, die man durch den Einsatz von Soldaten vielleicht hätte verhindern können.
Die obersten Richter haben die Erlaubnis zum Einsatz im Inneren zwar als "letztes Mittel" an strenge Auflagen geknüpft. Doch bleibt auch damit ein unguter Beigeschmack: Karlsruhe könnte mit seinem Grundsatzurteil das Tor zu einer weiteren Aufweichung des Grundgesetzes geöffnet haben - mit unabsehbaren Folgen.
Denn, dass die beiden Senate des obersten deutschen Gerichts zusammen entschieden haben - ein Sonderfall und erst zum fünften Mal in ihrer Geschichte - zeigt, welche immense Bedeutung die Entscheidung hat und wie umstritten das Thema ist. Wenn es, so das Urteil, um "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" geht, ist eben nicht mehr ein Hochwasser an Rhein oder Elbe gemeint, sondern Angriffe durch Terroristen. Doch genau diesen Fall nennt der Richterspruch nicht beim Namen. Vieles hängt deshalb letztlich von der Interpretation des Urteils durch die jeweils zuständige Bundesregierung ab. Und meist wird die Interpretation von den politischen Zielen beeinflusst. Das kann beim Bürger Unbehagen hervorrufen.
Derzeit scheint völlig klar, dass eine protestierende Menge nicht zu diesen Ausnahmen gehört. Doch wie schnell könnte die Politik in Versuchung geraten, das Etikett zu ändern, wenn es zu Ausschreitungen wie in London oder Amiens käme? Bislang war das Grundgesetz die Brandmauer, an der solche Bestrebungen abprallten. Diese ist nun eingerissen. Deshalb sind die Parteien und auch die Gesellschaft jetzt gefordert, eine weitere Aufweichung zu verhindern.
Man muss darauf hoffen, dass die deutsche Politik die Bundeswehr wirklich nur als "letztes Mittel" sieht und alle Bemühungen in die Terror-Prävention steckt, damit das Karlsruher Urteil auch Theorie bleibt.
Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung Nachrichtenredaktion Telefon: 0211/ 8382-2370 redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de

