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Mittelbayerische Zeitung: Balanceakt
Im NSU-Prozess geht es nicht nur um Schuldfragen, sondern auch um das Funktionieren unseres Rechtsstaats. Leitartikel von Katia Meyer-Tien

Regensburg (ots)

Beim NSU-Verfahren, hat Beate Zschäpes Pflichtverteidigerin Anja Sturm einmal gesagt, müsse sich der Rechtsstaat auf die sauberste Art beweisen. Ihre Aufgabe sei es dabei, die Rechte der Angeklagten zu wahren. Nun muss sie das, gegen den erklärten Willen ihrer Mandantin. Und auch gegen ihren eigenen. Nach 219 zermürbenden Verhandlungstagen ist klar, dass der Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten weit mehr ist als ein Prozess, in dem über Schuld oder Unschuld der Angeklagten befunden wird. Es ist auch ein Verfahren, in dem immer mehr Bestandteile unseres Rechtssystems auf dem Prüfstand stehen: Die Arbeit der Ermittlungsbehörden, der Einsatz von V-Männern und die Rolle des Verfassungsschutzes sind Themen, die nicht nur im Gerichtssaal akribisch behandelt, sondern auch von einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Auch die Rechte von Prozessbeobachtern in Gerichtssälen, der Umgang mit Beschuldigten und die Rechte von Angehörigen und Opferanwälten: All diese Themen sind Teil des Diskurses im Umfeld des NSU-Prozesses. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bisher nur wenige Prozesse mit einer solchen Strahlkraft weit in die Gesellschaft hinein. Nun ist es die Rolle der Pflichtverteidiger, die im Fokus steht. Ihre Aufgabe ist es, im Prozess darauf zu achten, dass die Grundrechte des Mandanten gewahrt bleiben. Sie sind im Prozess ein "unabhängiges Organ der Rechtspflege", dem Richter und der Staatsanwaltschaft gleichgestellt. Und damit eine der größten Errungenschaften des Rechtsstaates, Bollwerk gegen Gerichtswillkür und Vorverurteilungen. Der Pflichtverteidiger ist nicht gebunden an die Wünsche seines Mandanten, muss aber im Rahmen der geltenden Gesetze allein dessen Interessen dienen. Es ist der Kern des derzeitigen Konfliktes, dass Anja Sturm und ihre Kollegen Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer vor Gericht zwar das Wohl, nicht aber die Wünsche ihrer Mandantin vertreten müssen. Man kann nur spekulieren, was konkret den Ausschlag dafür gegeben hat, dass die drei nun um ihre Entbindung gebeten haben. Ob es die Bestellung des vierten Pflichtverteidigers war oder fehlende Kommunikation mit der Angeklagten, die den dreien schon lange offiziell das Vertrauen entzogen hat. Möglich auch, dass es hinter den Kulissen um einen ganz anderen Konflikt ging. Oder dass Zschäpe tatsächlich ihre Strategie ändern will, wovon sich die drei medienbewussten Anwälte nun rechtzeitig distanzieren wollen. Viel spricht dafür, dass ihr Antrag ein öffentliches Signal sein sollte. Denn dass sie tatsächlich von ihrem Mandat entbunden werden, war unwahrscheinlich: Es ist nicht das erste Mal, dass es bei einem großen Prozess zum Zerwürfnis kommt. Die ausdauernd beschimpften "Zwangsverteidiger" im RAF-Prozess sind nur das Extrembeispiel, auch jüngst beim Wiederaufnahmeverfahren im Mollath-Prozess wurde deutlich, dass ein Verfahren auch dann fortgeführt werden kann, wenn Anwalt und Mandant nicht (mehr) einer Meinung sind. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hat schon bisher deutlich gemacht, dass er alles daran setzen will, diesen Prozess rechtssicher zu Ende zu bringen. Sicher wäre es ein fatales Signal, wenn die Angeschuldigte den Prozess platzen lassen könnte, indem sie die Zusammenarbeit mit ihren Pflichtverteidigern verweigert. Doch von der möglichen Signalwirkung seiner Entscheidung durfte Götzl sich nicht leiten lassen. Denn Ziel dieses Prozesses ist, bei aller gesellschaftlichen Relevanz, im Kern eben doch die Beantwortung einer einzigen Frage: ob Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten an den Verbrechen des NSU mitschuldig sind - oder nicht. Um diese Frage klären zu können, musste Götzl nun - schon wieder - entscheiden, ob das Verhältnis zwischen Zschäpe, Sturm, Heer und Stahl so zerrüttet ist, dass Zschäpes Recht auf Verteidigung nicht mehr gewährleistet ist. Nicht mehr und nicht weniger. Das geht an die Nerven, vor allem auch an die der Nebenkläger, denen es um Aufklärung geht und die das Hin und Her um die Pflichtverteidiger zermürbt. Und doch: Wer einen demokratischen Rechtsstaat will, der muss das aushalten.

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