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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Fundus Fonds Nr. 29 vor dem "Aus"? - Vorwürfe gegen Anno August Jagdfeld werden laut -

Hamburg (ots)

Völlig ungewiss ist nach wie vor das Schicksal des
angeschlagenen Fundus Fonds Nr. 29. Die finanzierenden Banken, die
Areal Bank und die Westdeutsche Immobilienbank, haben die
Fondsverwaltung aufgefordert, die Darlehen zurück zu zahlen oder
weitere Sicherheiten zur Verfügung zu stellen. Auch auf der kürzlich
durchgeführten Gesellschafterversammlung konnte die Fondsverwaltung
keine Lösungsmöglichkeiten präsentieren.
Nach Ansicht von Anlegeranwalt Peter Hahn von Hahn, Reinermann &
Partner Rechtsanwälte (HRP) ist vor allem der Initiator Anno August
Jagdfeld für die Misere verantwortlich. Diesem musste bereits bei
Auflage des Fonds die zumindest unmittelbar bevorstehende prekäre
Vermietungssituation in Leipzig bekannt sein. "In dem
Emissionsprospekt wird" - so Hahn - "noch vollmundig von einer
Vollvermietung bis zum 01.04.1996 ausgegangen."
Ins Gewicht fallen auch die erheblichen "weichen Kosten" mit
annähernd 30%, die im Prospekt in irreführender Weise mit 15%
ausgewiesen werden. Der von HRP beauftragte Sachverständige hat zudem
nach erster überschlägiger Prüfung erhebliche Zweifel an der
Plausibilität und an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des
Fondskonzeptes. Nach seiner Einschätzung konnte der Fonds bei
betriebswirtschaftlich korrekter Prognoserechnung die
Barausschüttungen nicht erwirtschaften. Auch beziffert der Prospekt
den Gesamtaufwand unrichtig mit 153 Mio. DM, während sich dieser
tatsächlich auf 171,6 Mio. DM inkl. Liquiditätsreserve beläuft.
"Aufgrund der vorstehenden Ermittlungsergebnisse gehen wir u.a.
von einer Haftung der Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner
Steuerberatungsgesellschaft als Treuhandkommanditistin aus", so
Peter Hahn. Als Treuhandkommanditistin hat diese die Interessen der
Anleger wahrzunehmen. Daraus resultiert die Verpflichtung, die
Treugeber über alle wesentlichen Tatsachen aufzuklären, die für die
Anleger im Hinblick auf die Anlageentscheidung von Bedeutung sind.
Verjährungsprobleme bestehen nach Auffassung von HRP nicht.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte ist zum 01.01.2001
gegründet worden und nimmt laut Juve, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien, 2005/2006, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig.
Hahn, Reinermann & Partner mit Standorten in Bremen und Hamburg
vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

Pressekontakt:

Hahn, Reinermann & Partner
Rechtsanwälte
RA. Peter Hahn, M.C.L.
Schaartor 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-401-365681
E-mail: peter.hahn@hahn-reinermann.de
http://www.hahn-reinermann.de

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