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Hahn Rechtsanwälte: Hamburger Rentnerin verklagt die Targobank wegen Falschberatung bei der MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG

Hamburg (ots)

Eine Hamburger Rentnerin hat gegen die Targobank AG & Co. KGaA am 17. April 2013 Klage wegen Falschberatung beim Erwerb der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Klägerin wird von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft aus Hamburg vertreten. Der Bank - damals noch firmierend als Citibank - wird vorgeworfen, dass eine Mitarbeiterin dem Ehemann der Klägerin, einem seinerzeit bereits 84jährigen Rentner, die Zeichnung eines hochriskanten Schiffsfonds von MPC Capital AG als zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage empfohlen hat. Tatsächlich war der Fonds mit einer hohen Fremdkapitalquote und einem Totalverlustrisiko für einen konservativen Anleger als Altersvorsorge nicht geeignet. Außerdem hat die erforderliche Aufklärung über Rückvergütungen, die in Höhe von 14 Prozent für die erfolgreiche Vermittlung an die Bank geflossen sind, zumindest hinsichtlich der Höhe nach nicht stattgefunden. Die Anlageempfehlung der Bank war daher weder anleger-noch objektgerecht.

Der Schiffsfonds befindet sich in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zwischenzeitlich ist der Verkauf der "Santa-B Schiffe" beschlossen worden. Da nicht zu erwarten ist, dass der Verkaufserlös ausreichen wird, die Fremdfinanzierung vollständig zurückzuführen, müssen sich die Anleger auf einen Totalverlust der Einlage einstellen. Die fortgesetzten Schwierigkeiten des Fonds, die Betriebskosten der Schiffe aufzubringen und gleichzeitig die laufenden Darlehen der drei finanzierenden Banken zu bedienen, haben dazu geführt, dass ein Verkauf der Schiffe notwendig wurde. Denn bereits seit mehreren Jahren sind die erzielbaren Chartereinnahmen viel zu gering. Bei den aufgenommenen Schiffshypothekendarlehen stellten sich zudem hohe Währungskursverluste ein. Auch der Wertverlust der vierzehn Schiffe war so groß, dass sie von den Banken nicht mehr als ausreichende Sicherheit akzeptiert wurden. Ausschüttungen durften daher nicht mehr erfolgen.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bei der MS "Santa-B Schiffe mbH & Co. KG mehr als 250 geschädigte Anleger. "In den meisten Fällen", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, "ist es für die von uns vertretenen Anleger gelungen, einen außergerichtlichen Vergleich mit den anlageberatenden Kreditinstituten zu schließen. Wenn eine Bank sich jedoch trotz eklatanter Falschberatung stur stellt und kein außergerichtlicher Vergleich zu erzielen ist, müssen wir klagen." Im Normalfall sieht Anwalt Hahn aber gute Chancen für eine außergerichtliche Lösung. Investierten Anlegern bietet die Kanzlei im Übrigen am Mittwoch, dem 8. Mai 2013, um 19:00 Uhr die Möglichkeit, sich auf einem zentralen Geschädigtentreffen in Hamburg im Madison Hotel über die Möglichkeiten zum vorzeitigen Ausstieg und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auszutauschen.

Zum Kanzleiprofil: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart tätig.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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