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Morgan Stanley P2 Value: Hahn Rechtsanwälte reichen neue Klagen ein - "Außergerichtliche Vergleiche möglich"

Hamburg (ots)

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat für vier weitere Mandanten bei verschiedenen Landgerichten Klagen eingereicht. Dabei wird die anlageberatende Bank jeweils wegen Falschberatung in Anspruch genommen. In der Regel ist dem Anleger die zu erwartende Rückvergütung aus dem Ausgabeaufschlag und den Verwaltungsgebühren verheimlicht worden. Weiterhin ist meist auf warnende Artikel aus der Wirtschaftspresse nicht hingewiesen worden. Bei einer Nachberatung ist schließlich oft eine Halteempfehlung erteilt worden, auch wenn diese nicht vertretbar war. Hrp hatte in Zusammenhang mit dem Morgan Stanley P2 Value bereits im Januar 2010 eine erste Pilotklage gegen eine anlageberatende Bank beim Landgericht Berlin eingereicht. Über den Ausgang dieses Rechtstreits ist in der Wirtschaftspresse berichtet worden

Der P2 Value gehört in Deutschland zu den größeren offenen Immobilienfonds mit einem Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Am 26. Oktober 2010 hat die Fondsgeschäftsführung mitgeteilt, dass der Fonds innerhalb von drei Jahren abgewickelt wird. Aktuell werden die Fondsanteile nur noch auf dem Zweitmarkt zu einem Kurs von 18,30 Euro pro Anteil gehandelt. Der Nettoinventarwert der Fonds beträgt 27,50 Euro pro Anteil. Damit werden investierte Anleger aller Voraussicht nach einen Verlust von mehr als 50 Prozent ihres Anlagebetrags erleiden. Auch die offenen Immobilienfonds Degi Europa und KanAm US-Grundbesitz befinden sich bereits in Abwicklung. Bei neun offenen Immobilienfonds ist die Rücknahme von Anteilen weiterhin ausgesetzt.

"Wegen möglicher Falschberatung einer Bank in Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds sind nach meiner Schätzung mehr als eine Million Anleger betroffen", sagt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn. Oft seien unerfahrenen Privatanlegern Anteile an offenen Immobilienfonds wie Festgeld verkauft worden. Hahn weist weiterhin daraufhin, dass von den drastischen Verlusten beim P2 Value auch Anleger von mindestens dreizehn Dach-Immobilenfonds betroffen sind, die in diesen als Zielfonds investiert haben. Diese hätten zum Beispiel beim "Euro Netto Fonds UI P" Verluste von 13,9 Prozent erlitten. "Grundsätzlich muss aber nicht jeder betroffene Anleger klagen", so Hahn weiter. "Wir gehen davon aus, dass sich zahlreiche Banken und Sparkassen bei Schäden von Anlegern beim Erwerb von Anteilen von offenen Immobilienfonds zukünftig vergleichen werden. Wichtig ist aber, dass die Schadensersatzansprüche der Anleger nicht vorher verjähren. Deswegen sind verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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