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Aachener Nachrichten: Kommentar: Kinder an die Macht
Warum das Familienwahlrecht so wichtig wäre
von Marco Rose

Aachen (ots)

Gebt den Kindern das Kommando! Schon 1985 landete Herbert Grönemeyer mit dieser Liedzeile einen großen Hit. Sonderlich ernst wurde er mit der gesungenen Forderung "Kinder an die Macht!" allerdings nicht genommen. Schon die Erkenntnis, dass Kinder auch Rechte haben, hat lange Zeit gebraucht, um in den Köpfen der Deutschen anzukommen. Aber Macht? "Geradezu absurd!", befand der gesellschaftliche Mainstream.

Auf ähnlich rigorose Ablehnung stoßen heute noch die Befürworter des Familienwahlrechts. Das würde Kindern nämlich tatsächlich Macht verschaffen: Könnten Eltern das Stimmrecht für ihre Kinder wahrnehmen, also pro Kind eine weitere Stimme abgeben, rückten die Belange von Familien schlagartig in den Fokus des politischen Geschäfts. Absurd? Von wegen!

Deutschland ist derzeit auf dem besten Weg in eine Rentnerrepublik. Das ist keine Polemik, sondern Fakt: Vor 50 Jahren kamen auf einen Rentner fast drei Berufstätige. Durch den demografischen Wandel hat sich dieses Verhältnis schon jetzt dramatisch geändert: Gut möglich, dass in einigen Jahrzehnten ein Rentner nur noch einem Arbeitnehmer gegenübersteht.

Und das hat ganz massive Auswirkungen auf die politischen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Land: Eine Politik auf Kosten der Rentner ist schon heute tödlich für jede Bundesregierung. Künftig dürfte sich der Einfluss der Älteren auf Parteien und Politik noch deutlich steigern. Es ist zu befürchten, dass die vermögenden Ruheständler ihre Pfründe dann auf Kosten von Arbeitnehmern und Familien knallhart verteidigen.

Nochmals: Es geht in dieser Sache nicht darum, Generationen gegeneinander auszuspielen; auch Rentner haben schließlich Kinder und Enkelkinder, um deren Wohlergehen und Zukunft sie sich sorgen. Nein, dies ist schlicht eine Frage der gesellschaftlichen Balance. Die demografische Entwicklung droht ganz massiv, die Gewichte zu verschieben. Das ist gefährlich.

Das Familienwahlrecht könnte ein wichtiges Mittel werden, die Gesellschaft in der Balance zu halten. Kritiker führen dagegen vor allem juristische Argumente ins Feld. Tatsächlich aber halten namhafte Verfassungsrechtler wie der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog oder Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes für machbar. Schon der fraktionsübergreifende Antrag einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus dem Jahr 2008 führt eindrucksvoll aus, warum juristische Vorbehalte gegen das Familienwahlrecht nicht stichhaltig sind.

Letztlich bleibt dies also eine politische, keine juristische Abwägung: Wollen wir eine Repu¬blik, in der alle Altergruppen an der Politik angemessen teilhaben können, dann führt an dem Familienwahlrecht früher oder später kein Weg mehr vorbei.

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Redaktion Aachener Nachrichten
Telefon: 0241 5101-388
an-blattmacher@zeitungsverlag-aachen.de

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