Leasing-Wirtschaft kritisiert Reformpläne des IASB
Berlin (ots) - In einem Comment Letter an den International Accounting Standards Board (IASB) kritisiert der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen die Pläne zur Reform der internationalen Bilanzierungsstandards für Leasinggeschäfte. Aus Sicht der Leasingwirtschaft erfolgt die Reform unter unnötigem Zeitdruck. Der Neuregelungsvorschlag weist erhebliche konzeptionelle Schwächen und Praktikabilitätsdefizite auf. Leasingnehmer, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren, würden nach den Plänen des IASB mit erheblichem Bilanzierungsaufwand belastet, ohne dass dem ein angemessener Nutzen für die Bilanzleser gegenüber steht. "Die Standardsetzer wollen alle Leasinggeschäfte über einen Kamm scheren", sagt BDL-Präsident Mudersbach. "Für die Anmietung eines Bürokopierers mit Papier- und Tonerservice werden zukünftig prinzipiell die gleichen Bilanzangaben gefordert wie für die geleaste Flugzeugflotte eines Luftfahrtunternehmens". Die Bewertung der bilanziell anzusetzenden Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten basiere in erheblichem Maße auf subjektiven Einschätzungen des Bilanzierenden, so Mudersbach weiter. "Der Leasingnehmer wird gezwungen, Informationen bereitzustellen, die niemand sinnvoll beurteilen kann und für die in den meisten Fällen auch gar kein Bedarf besteht."
Der IASB hat seine gemeinsam mit dem US-amerikanischen Standardsetzer Federal Accounting Standards Board (FASB) entwickelten Reformüberlegungen im Frühjahr in einem Diskussionspapier veröffentlicht. Demnach sollen unter IFRS zukünftig ausnahmslos alle Miet- und Leasingverhältnisse mit den daraus resultierenden Nutzungsrechten ("Rights-of-Use") und Verpflichtungen in der Bilanz des Mieters erfasst werden. Bisher werden geleaste Wirtschaftsgüter nur dann beim Leasingnehmer bilanziert, wenn mit dem Leasinggeschäft im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf ihn übertragen worden sind (Finance Lease). Bloße Nutzungsüberlassungen (Operating Leases) werden, wie andere Dienstleistungen, auch als "schwebende Geschäfte" nicht bilanziell erfasst. Der neue Leasingstandard, dessen Fertigstellung Mitte 2011 geplant ist, betrifft nur Leasingnehmer, die nach IFRS bilanzieren.
Als Alternative zu dem unausgegorenen Reformkonzept des IASB schlägt der BDL vor, eventuelle Schwachstellen der langjährig bewährten Regelung unter Beibehaltung der sachgerechten Unterscheidung von Finance und Operating Leases zu beheben. So könnten etwa zusätzliche Angaben zu Operating Leases im Anhang des Jahresabschlusses den Informationsbedürfnissen der Bilanzleser wesentlich besser gerecht werden als eine Überfrachtung der Bilanz. In jedem Fall muss sicher gestellt sein, dass die betriebswirtschaftlichen Vorteile des Leasing wie Flexibilität und Unkompliziertheit nicht durch überzogene Bilanzierungsanforderungen in den Schatten gestellt werden. Gerade in Zeiten eines allgemeinen Finanzierungsengpasses zeigt sich die überragende Bedeutung der Finanzierungsalternative Leasing für die gesamtwirtschaftliche Investitionsversorgung.
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Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. Dr. Martin Vosseler, Stv. Geschäftsführer Fon 030 20633714, vosseler@leasingverband.de

