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Bauwirtschaft: Was tun nach einem Arbeitsunfall? (BILD)

Bauwirtschaft: Was tun nach einem Arbeitsunfall? (BILD)
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Berlin (ots)

Weit über 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jedes Jahr auf deutschen Baustellen, über 109.000 waren es allein 2012. Beispiele für typische Unfallverletzungen sind Knochenbrüche nach einem Sturz vom Gerüst, Kopfverletzungen durch fallende Gegenstände oder Bänderrisse beim Stolpern. Was in einem solchen Ernstfall zu tun ist, sollten die Arbeitgeber wissen - und zwar bevor ein Unfall eintritt.

Ein Aushang zur Ersten Hilfe gehört auf jede Baustelle. Hier sind zum Beispiel die Notrufnummern aufgeführt sowie die Namen der Ersthelfer, Betriebssanitäter und wo es Erste-Hilfe-Material gibt. Nach einem Unfall ist zunächst Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle zu sichern und, falls nötig, die Person aus dem Gefahrenbereich zu holen. In schweren Fällen muss ein Rettungswagen her, der Verletzte sollte sofort in eine Klinik und zu einem so genannten "Durchgangsarzt" gebracht werden. Diese Ärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfällen.

Auch die Meldepflichten dürfen in der Aufregung nicht vergessen werden: Ist ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig, hat der Unternehmer die Pflicht, der BG BAU eine "Unfallanzeige" zu erstatten. Das geht natürlich auch online. Bei tödlichen Verletzungen oder wenn mehr als drei Beschäftigte durch einen Unfall verletzt werden, ist dies der Berufsgenossenschaft sofort telefonisch zu melden.

Um die Folgen von Arbeitsunfällen kümmert sich die BG BAU. Sie übernimmt die Haftung für die Unternehmer und trägt die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen Rehabilitation. Bei schweren Verletzungen werden die Betroffenen von Reha-Managern der BG BAU komplett betreut: Von der Heilbehandlung über die medizinische Rehabilitation bis hin zur individuellen beruflichen Wiedereingliederung. Dafür müssen keine Anträge gestellt werden. Sechs Wochen lang bekommen Betroffene in der Regel Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Verletztengeld. Dieses beträgt 80 Prozent des regelmäßig erzielten Arbeitsentgelts beziehungsweise Arbeitseinkommens, es darf aber die Höhe des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Das Verletztengeld wird um die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gemindert, die der Versicherte selbst zahlt. Der Betrag der Auszahlung ist damit geringer als die Höhe der Entgeltfortzahlung.

Ist eine Rückkehr in den zuletzt ausgeübten Beruf nicht möglich, werden individuelle Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, zum Beispiel finanzielle Leistungen für Eingliederungshilfen an einen neuen Arbeitgeber oder für Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen. Sind die Folgen des Arbeitsunfalls so schwer, dass die Erwerbsfähigkeit mit Blick auf dem gesamten Arbeitsmarkt um mindestens 20 Prozent gemindert ist, zahlt die BG BAU eine Rente. Bei Bedarf gewährt sie auch Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, etwa den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des privaten Kfz.

Tipps zur Rettungskette, unter www.bgbau.de > Prävention > Medien und Praxishilfen > Weitere Medien > Erste Hilfe unter der Suchfunktion.

Pressekontakt:

thomas.lucks@bgbau.de
Telefon: 069/4705-824

joachim.foerster@bgbau.de
Telefon: 030/85781-518

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

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