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neues deutschland: Kommentiert: Streiken ist Grundrecht

Berlin (ots)

Das Arbeitsrecht dient dem Schutz der abhängig Beschäftigten vor der Übermacht des Kapitals, der Demokratisierung und Kontrolle der Wirtschaft. Einschränkungen im Arbeitsrecht sind so auch immer eine Beschneidung von sozialen Errungenschaften der letzten 150 Jahre. Im Grundgesetz-Artikel 9 ist festgelegt, dass »jedermann« das Recht hat, sich gewerkschaftlich zu organisieren und für seine Interessen auch zu kämpfen. Der Streik ist hingegen nicht gesetzlich, sondern in permanenter Rechtsprechung geregelt. Mit dem Tarifeinheitsgesetz will Bundesarbeitsministerin Nahles konkurrierende Tarifverträge in Betrieben vermeiden: Können streitende Gewerkschaften sich nicht einigen, darf diejenige in Tarifverhandlungen eintreten, die am meisten Mitglieder in der jeweiligen Berufsgruppe hat. Darüber, ob vor diesem Hintergrund ein Streik verhältnismäßig wäre, sollen Arbeitsgerichte im Einzelfall entscheiden. Nahles betont, das Gesetz schränke das Streikrecht nicht ein. Nein, das steht nicht im Gesetzentwurf; dennoch - auch wenn sie die unliebsame, weil nicht grundgesetzkonforme Entscheidung den Arbeitsgerichten zuschiebt - ist das Ergebnis ein Streikverbot für Kleingewerkschaften und damit eine Einschränkung eines Grundrechts. Die wird hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Wenn man zu dem Schluss kommt, dass eine Regelung der Tarifeinheit ohne eine Beschneidung von Grundrechten nicht möglich ist - warum lässt man es dann nicht gleich?

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