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NOZ: Gespräch mit Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages

Osnabrück (ots)

Union und SPD gegen Abschaffung des Blasphemieparagrafen

Bosbach weist FDP-Vorschlag zurück - Rückendeckung von Leutheusser-Schnarrenberger

Osnabrück.- Union und SPD lehnen eine Abschaffung des Blasphemieparagrafen 166 StGB als symbolhafte Reaktion auf die Pariser Terrorserie ab. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) sagte der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach, er sei "ausdrücklich nicht der Auffassung, dass es sinnvoll und ein Zeichen der Solidarität zu Frankreich wäre, wenn wir in Deutschland jetzt den Paragrafen 166 StGB komplett abschaffen oder ,nur' zur Disposition stellen würden." Der "Schutzzweck der Norm" sei "nach wie vor sinnvoll", betonte der Jurist und CDU-Politiker.

Bereits zuvor hatte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der NOZ gesagt, "gerade nach den schrecklichen Morden in Paris sehe ich keinen Anlass dafür, den strafrechtlichen Schutz von Religionsgemeinschaften zu reduzieren durch die Abschaffung des Paragrafen 166 StGB". Überdies sei die "kriminalpolitische Relevanz dieses Paragrafen auch eher gering".

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sympathisiert hingegen mit einer Abschaffung und forderte eine "ernsthafte Diskussion über die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit". Zu Recht sei die westliche Welt erschüttert von diesem Hass auf Satire und religiöse Karikaturen. Dazu passe es "schwerlich, gleichzeitig die Beschimpfung des Inhalts religiöser Bekenntnisse mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen", wie es der §166 unter anderem vorsieht. Allerdings, so schränkte die FDP-Politikerin ein, sei der umstrittene Paragraf "so eng gefasst - es muss immer auch der öffentliche Friede gestört sein -, dass er zum Ärger mancher keine Wirkung" entfalte.

Für eine Abschaffung von §166 StGB hatten sich zuvor unter anderem FDP-Chef Christian Lindner, die Giordano-Bruno-Stiftung und auch der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Hans Michael Heinig ausgesprochen. Sie argumentierten, die Beleidungstatbestände und der Schutz vor Volksverhetzung genügten, wohingegen eine Abschaffung des Beschimpfungsverbots ein starkes Zeichen für die Meinungsfreiheit sei.

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