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Neue OZ: Kommentar zu Kriminalität
Geiselnahme
Stalking

Osnabrück (ots)

Wo Stalking beginnt

Rachsucht, verletzte Eitelkeit, krankhafte Schwärmerei, Sadismus - Stalker terrorisieren ihre Opfer aus unterschiedlichsten Gründen. Gleichzeitig wiederholen sich die Muster offenbar so zuverlässig, dass Psychologen eigene Kategorien für die jeweiligen Tätertypen erstellen können. Über den emotionalen Haushalt von Stalkern denkt man mithin gründlich nach, während jener der Opfer vernachlässigt wird - trotz der Gesetzesnovelle, die 2006 aus der Privatsache Stalking endlich einen Straftatbestand machte.

Stalker schaden ihren Opfern immens und langfristig, oft leiden diese jahrelang unter Angstattacken und Depressionen. Viel zu kurzsichtig liest sich da der Nachstellungs-Paragraf im Strafgesetzbuch: Stalking muss demnach die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend beeinträchtigen", um als solches eingestuft zu werden. Alltag ist allerdings, dass Gerichte und Behörden die Definition teils völlig unterschiedlich auslegen. Ein Gefühl der Sicherheit bietet das den Opfern nicht.

Ebenso wenig Klarheit und verlässliche Definitionssicherheit wie in den Gerichten herrschen in der Gesellschaft. Es gibt schlicht keinen Konsens darüber, wo Stalking beginnt und harmlosere Belästigung aufhört. Hier deutliche Grenzen festzulegen, bevor es in den Gerichtssaal geht, käme allen Beteiligten zugute. Dieser anspruchsvollen Aufgabe müssen sich alle stellen - Betroffene wie Nichtbetroffene. Ingolstadt kann überall sein.

Cornelia Mönster

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