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Neue OZ: Kommentar zu Urteil des Internationalen Gerichtshof es

Osnabrück (ots)

Bitter für die Opfer

Dieses Urteil scheidet zu Recht die Geister. Wieder einmal erweist es sich, wie schwierig, ja fast unmöglich faire Entschädigungsregelungen sind. Gerechte Lösungen lassen sich meist nicht finden, so auch jetzt bei den Opfern deutscher Kriegsverbrechen gegen Italiener. Diese haben kein individuelles Klagerecht gegen Deutschland, entschied der Internationale Gerichtshof in Den Haag. In den Ohren der Opfer muss das wie Hohn klingen. Schließlich haben sie das Leid, das ihnen angetan wurde, ganz individuell erfahren - als Verletzung des eigenen Körpers oder als mitleidende Nachfahren der Geschändeten, Ausgebeuteten und Ermordeten.

Doch das Völkerrecht wiegt schwerer, so die Richter. Das ist insofern nachvollziehbar, als die Staatenimmunität hilft, nach Kriegen Rechtsfrieden zwischen früheren Feinden herzustellen. Rechtsnachfolger von Unrechtsregimen können der Regelung zufolge nicht vor Gerichten anderer Länder belangt werden. Dass an dieser Immunität nicht gerüttelt werden darf, ist folglich ganz im Sinn der Bundesregierung, die nun Rechtssicherheit hat.

Das entbindet Deutschland allerdings nicht von seinen moralischen Pflichten, für die Schandtaten der verbrecherischen Nationalsozialisten und ihrer willfährigen Vollstrecker geradezustehen. Alle Opfer, die trotz zwischenstaatlicher Verträge immer noch keine Entschädigung bekommen haben, müssen nun auf humanitärer Basis Wiedergutmachung erhalten.

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