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Neue OZ: Kommentar zu Sicherungsverwahrung

Osnabrück (ots)

Schmaler Grat

Die schwarz-gelbe Koalition wandelt mit den Gesetzesplänen zur Sicherungsverwahrung auf einem schmalen Grat. Jene Straftäter, die nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zu Unrecht in deutschen Gefängnissen sitzen, lassen sich nicht länger einfach wegsperren. Also hat sich die Koalition eines juristischen Kunstgriffs bedient.

Sie will die Betroffenen in neuartige Therapie-Anstalten verlegen, um sie dort von der Bevölkerung fernzuhalten. Der Weg dahin führt freilich nur über eine psychische Störung, die viele Gefangene aber nicht haben.

Es sind die seit 1998 mehrfach kurzschlüssig verschärften Vorschriften zur Sicherungsverwahrung, die der aktuellen Regierung nun vor die Füße fallen. Nach dem Machtwort der Europarichter versucht die Koalition in den betroffenen rund 80 Altfällen zu retten, was juristisch noch zu retten ist. Auf lange Sicht weitaus wichtiger ist aber, dass die missratenen Paragrafen zur Sicherungsverwahrung nach einer Dekade des Aufrüstens wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß gestutzt werden.

So ist die 'Haft nach der Haft' künftig für Seriendiebe oder Heiratsschwindler nicht mehr möglich. Zudem sollen Therapie und Resozialisierung im Vollzug stärker in den Fokus rücken. Wer trotz verbüßter Strafe künftig zum Schutz der Allgemeinheit eingesperrt bleibt, der soll auch eine echte Chance bekommen, mit Therapeuten an sich zu arbeiten. Nur so kann er eines Tages vielleicht wieder in Freiheit gelangen. Diese Perspektive billigen Grund- und Menschenrechte selbst schlimmsten Verbrechern zu.

Das ist kein Freibrief für jene Gewalttäter, bei denen eine Abkehr von Triebtaten nicht zu erwarten ist. Sie darf der Staat auch weiterhin sicher verwahren.

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