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Neue OZ: Kommentar zu Regierung
Kinder
Lärm

Osnabrück (ots)

Familienfreundlicher

Schon viele genervte Nachbarn, die sich gestört fühlen von weinenden, spielenden, schreienden Kindern, sind vor Gericht gezogen. Doch zahlreiche Urteile belegen: Gewonnen haben diese Lärmgeplagten meistens nicht. Grundsätzlich entscheiden die Richter eher zugunsten der Jüngsten und verlangen von Hausbesitzern oder Mietern eine tolerantere Einstellung.

Diese juristische Bewertung ist auch gut so, sofern Eltern dafür sorgen, dass ihre Kinder die allgemeinen Ruhezeiten einhalten, und ihren Nachwuchs zur Rücksichtnahme erziehen. Denn der Lärm von Säuglingen und Kleinkindern ist entwicklungsbedingt, er lässt sich ebenso wenig wie der Bewegungs- und Spieldrang per Knopfdruck einfach ein- und ausschalten wie ein Fernseher.

Bisher handelt es sich bei den Gerichtsurteilen zum Kinderlärm überwiegend um Einzelfallentscheidungen. Daher ist es sinnvoll, wenn die Bundesregierung dem Vorbild des Landes Berlin folgt und zum Vorteil der Kinder und ihrer Eltern die Gesetze familienfreundlicher machen will. Das schafft mehr Rechtssicherheit - gerade in einer Gesellschaft, in der immer weniger Kinder geboren werden. Das gilt ebenfalls für die Regelungen zum Bau von Kindertagesstätten in allen Wohngebieten. Schließlich gehören diese Einrichtungen auch genau dort hin - und nicht in entlegene Gewerbegebiete.

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