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Neue OZ: ) Kommentar zu Unterhalt

Osnabrück (ots)

Für Klarheit gesorgt
Die Festlegung eines Mindestbetrags für den Betreuungsunterhalt 
kommt nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Gerichten zugute. 
Denn durch das neue Unterhaltsrecht wurden vor zwei Jahren die bis 
dahin geltenden Bewertungsmaßstäbe der Richter praktisch aufgehoben. 
Und Jeder Fall ist seitdem ein Einzelfall. In der Folge droht eine 
Rechtszersplitterung mit Unterschieden von Gericht zu Gericht und von
Land zu Land. Zumindest in der Frage der Höhe des 
Betreuungsunterhalts hat Karlsruhe nun aber für Klarheit gesorgt.
Weniger erfreulich ist allerdings ein anderer Aspekt des gestrigen
Urteils. Der BGH urteilt nämlich, dass gesundheitliche Gründe für den
Unterhaltsanspruch der unverheirateten Frau keine Rolle spielen. 
Krankheitsunterhalt könnten nur geschiedene Partner beanspruchen, 
ebenso Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit.
Das Ziel der Reformer des Unterhaltsrechts im Jahr 2008, war es 
aber erklärtermaßen, eheliche und nichteheliche Kinder auch 
hinsichtlich der Unterhaltsansprüche ihrer Mütter gleichzustellen. 
Schon damals gab es allerdings eine Diskussion, weil vor allem 
konservative Kräfte diese Gleichstellung nur in Bezug auf die Kinder 
herstellen wollten, nicht aber in Bezug auf die Frauen. Zumindest für
den Krankheitsunterhalt haben sie sich offenbar durchgesetzt.
Waltraud Messmann

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Neue Osnabrücker Zeitung
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Telefon: 0541/310 207

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