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Neue OZ: Kommentar zu Religion
Schule
Gebetsräume
Urteil

Osnabrück (ots)

Erfreuliche Klarstellung
Erneut kochen die Emotionen hoch, wenn es um das Verhältnis von 
Schule und Religion geht - und das ausgerechnet wieder in der 
deutschen Hauptstadt. Manche Kritik am Urteil des Berliner 
Verwaltungsgerichts zu Gebetsräumen hängt mit rein praktischen Fragen
zusammen. Doch Raumprobleme lassen sich irgendwie lösen.
Andere Kritiker dagegen wollen am liebsten alles, was mit dem 
gelebten Glauben zu tun hat, strikt aus den Schulen verbannen. Damit 
zeigen sie sich jedoch intolerant. Deshalb ist die Klarstellung der 
Berliner Juristen zu begrüßen.
Richtig ist: Das Grundgesetz verpflichtet die staatlichen Schulen, 
sich weltanschaulich neutral zu verhalten. Ein Schulgebet ist daher 
nicht angebracht. Aber diese Pflicht zur Neutralität beißt sich 
keineswegs mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit - egal, ob nun 
ein strenggläubiger muslimischer Schüler seine religiösen Pflichten 
ernst nimmt oder Anhänger anderer Glaubensrichtungen auf ihre Rechte 
pochen.
Entscheidend ist jedoch, dass weder Muslime noch Anhänger anderer 
Religionen einen besonderen Status genießen dürfen. Die Schule muss 
jeden gleich behandeln. Ein gemeinsamer Gesinnungsraum für alle 
Interessierten wäre daher eine gute Lösung. So etwas haben etliche 
Flughäfen bereits eingerichtet. Und auch der Deutsche Bundestag macht
es längst vor - mit einem Andachtsraum, in dem Christen, Muslime, 
Juden, Buddhisten und Anhänger anderer Glaubensrichtungen 
gleichermaßen einen Ort zum Beten haben.

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Telefon: 0541/310 207

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