Braunschweiger Zeitung: Die "Braunschweiger Zeitung" zum Rostocker Eizellen-Urteil:

Braunschweig (ots) - Das Urteil ist richtig - und hoffentlich richtungsweisend. Zwar verbietet das Embryonenschutzgesetz es, Samenzellen Toter für die Befruchtung von Eizellen zu verwenden. Aber waren diese Zellen nicht längst befruchtet worden, als der Mann noch am Leben war? Noch nicht abschließend, so sagte die Klinik und verweigerte die Herausgabe der Eizellen. Dies war tatsächlich haarspalterisch. Wäre der Mann nur kurz nach der Einpflanzung der befruchteten Eizellen in die Gebärmutter gestorben, hätte niemand von einer möglichen Benachteiligung des Kindes nach seiner Geburt gesprochen, weil es ohne Vater aufwachsen muss. So schon.

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