Medienkonzentration: Die Meinungsvielfalt sichern
Leipzig (ots) - "Was ist Meinungsmacht?", so heute eine Frage bei der Diskussion "Medienkonzentration - Neue Ansätze und Anreizmodelle für die Vielfalt" auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland. Dr. Klaus-Peter Potthast, Leitender Ministerialrat und Beauftragter für Medienpolitik der Bayerischen Staatskanzlei, sagte, dafür gebe es kein Konzept. Auch eine Soap sei meinungsbildend. Generell fehlten empirische Erkenntnisse über den Begriff Meinungsmacht. Die Kommunikationswissenschaftler hätten hier noch keine klaren Aussagen geliefert.
Prof. Dr. Dieter Dörr, Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), erklärte, es werde immer von Medienkonzentrationsrecht und Meinungsmärkten gesprochen. Das sei verwirrend. "Es geht um die Sicherung von Meinungsvielfalt", so Dörr. Das habe das Verfassungsgericht von Anfang an gefordert. Aus historischen Gründen habe man sich hier auf den Rundfunk konzentriert. Dazu sagte Dr. Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik der Mediengruppe RTL Deutschland, das Medienkonzentrationsrecht sei im Schwerpunkt ein Fernsehrecht. "Würden Google und Bertelsmann morgen fusionieren, käme es gar nicht zur Anwendung." Das zeige, dass viele Fragen - beispielsweise im Online-Bereich - nicht gelöst seien.
"Es ist auch richtig, am Fernsehen anzuknüpfen", so Prof. Dörr. Wer heute sage, Fernsehen sei kein Leitmedium mehr, müsse sich einmal die Zahlen ansehen. Die Forderung, Internet-Fernsehen zu berücksichtigen, sei "juristischer Unsinn". Vieles dort habe nichts mit Meinungsmacht zu tun. Dagegen sagte Dr. Potthast, der Gesetzgeber werde gar nicht daran vorbei kommen, hier eine Regelung zu schaffen. Die Meinungsmacht einer Tagesschau im Internet sei die gleiche wie die im normalen Fernsehen. Florian Wissel von ProSiebenSat.1 erklärte, auch ProSiebenSat.1 sei der Meinung, dass es im Medienkonzentrationsrecht zu Änderungen vor allem im Online-Bereich kommen solle. Die Geschäftsführerin der TV-Firma TVIIIa GmbH & Co. KG, Dagmar Krause, betonte, es sei schwierig zu sagen, Fernseh-Inhalte würden unterschiedlich gewichtet. So könnten über verschiedene Rechenmodelle Meinungsanteile runtergerechnet werden. Logischerweise gebe es im Gesetz keine gruppenspezifischen Modelle. Schon heute erhielten die Sender allerdings für ihre Regionalfenster einen Bonus. Deshalb sei das bestehende System schon jetzt austariert. Der Gesetzgeber habe hier also schon 2002 eine Entlastung für die Sender geschaffen.
Prof. Dörr betonte: "Wir reden hier nicht über irgendeine Lapalie." Am Beispiel Italien könne man erkennen, was zu viel Meinungsmacht und Medienkonzentration bedeute. Ohne Meinungsvielfalt komme die Demokratie nicht aus. Bei einer Reform des Medienkonzentrationsrechts gebe es keine Zuständigkeit des Bundes mehr. Hier seien nur noch die Länder verantwortlich, was ihnen Spielräume eröffne. Dazu sagte Dr. Potthast, derzeit werde versucht, eine Vielfalt sichernde Reform zu machen, welche die KEK dann auch umsetzen könne. Hier sollten auch Modelle für die regionalen Fenster bedacht werden. Dazu kam die Forderung aus dem Publikum, die Einwohnerzahlen der Regionen zu berücksichtigen. "In Recklinghausen und Gelsenkirchen leben vermutlich mehr Menschen als in ganz Sachsen-Anhalt." Dafür habe man noch kein überzeugendes Konzept, räumte Potthast ein.
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