Rundfunkgremien - Zwischen Reform und Staatsferne

Leipzig (ots) - Über der Diskussion "Staatsferne in Rundfunkgremien" auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland schwebte von Anfang eines: die Causa Nikolaus Brender. Prof. Dr. Christoph Degenhart, Staatsrechtler aus Leipzig, brachte die Stoßrichtung des gut besuchten Podiums gleich zu Anfang auf den Punkt: "Wir diskutieren über die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei haben wir doch mittelbar längst den Staatsrundfunk." Nach Degenharts Auffassung gebe es ein "Agreement zwischen Anstalten und Politik": Die einen stellten "auskömmliche Gebühreneinnahmen" sicher, die anderen eine gefällige Politikberichterstattung.

Dieser zugespitzten Einschätzung widersprach Ruth Hieronymi, Rundfunkrätin des WDR. Sie empfahl, einen Blick ins Ausland zu werfen: "Sie finden nirgends einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in Qualität und Staatsferne den Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland das Wasser reichen kann." Hieronymi verteidigte die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als hinreichend staatsfern: "Wir haben eine breit gefächerte Aufsichtsstruktur."

Prof. Dr. Bernd Holznagel, Staatsrechtler aus Münster, merkte an, dass die gängige Praxis, Aufsichtsgremien auch mit Vertretern der Landesregierungen, der Parteien und der Parlamente zu besetzen, das verfassungsmäßig gebotene Maß an Staatsferne nicht sicherstelle. Dr. Klaus-Peter Potthast, Beauftragter für Medienpolitik der Bayerischen Staatsregierung, sagte, er könne sich mit dem pauschalen Ruf "Staat raus aus den Gremien" nicht identifizieren: "Auch Staatsvertreter sind demokratisch legitimiert." Vielmehr gehe es darum, "Verquickungen von Funktionen und Interessen" aus den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten herauszuhalten: "Auch Verbandsvertreter sind nicht unpolitisch." WDR-Rundfunkrätin Hieronymi äußerte die Befürchtung, ein komplettes Infragestellen der Gremienbesetzungen könnte das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt zum Wanken bringen: "Wir können nicht von der Personalie Brender auf die Verfassungsungemäßheit des gesamten Systems schließen."

Von der Frage, ob die Staatsferne mit den gegenwärtigen Statuten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleistet sei, kamen die Diskutanten schließlich zu einer Diskussion über die Gremienreform. Staatsrechtler Degenhart identifizierte die Aufsichtsgremien der Anstalten als "ständisch organisiert", sie stammten aus Zeiten, "als die Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen Gruppen stärker definiert war als heute." Diesen Gedanken griff Holznagel dankbar auf und entgegnete, eine grundsätzliche Diskussion über die Gremienbesetzungen können auch dazu dienen, das "ständische System der Gremien" zu überwinden: "Wir müssen präzise die Repräsentanz bestimmter Vertreter in den Gremien begründen. Das haben wir bisher nicht gemacht."

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