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PlasticsEurope Deutschland e.V.

Forderung nach Nutzungsverbot ungerechtfertigt - Kein Gesundheitsrisiko durch BPA im Lebensmittelkontakt

Main (ots)

   - Behörden weltweit bestätigen Unbedenklichkeit
   - Europaweite Verordnung statt nationaler Alleingänge nötig

Die Kunststoffindustrie in Deutschland und Europa ist von der Sicherheit der Chemikalie Bisphenol A (BPA) in ihren Produkten überzeugt und hält neuerliche Verbotsforderungen für ungerechtfertigt. Verbraucher können BPA-basierte Produkte im Lebensmittelkontakt unbedenklich verwenden, wie der Verband PlasticsEurope betont. Zu diesem Schluss kommt unter anderem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung, die im Januar 2015 veröffentlicht wurde. Auch das in Deutschland für die Sicherheit von Lebensmitteln zuständige Bundesamt für Risikobewertung (BfR) bestätigt die Unbedenklichkeit von BPA in den heutigen Lebensmittelkontakt-Anwendungen.

Gleichwohl wollen nun die von der Partei Die Grünen/Bündnis90 geführten Verbraucherschutzministerien in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig Holstein ein deutschlandweites Verbot von BPA für Materialien erwirken, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Dem tritt PlasticsEurope entschieden entgegen. "Jede realistische Belastung mit BPA liegt deutlich unter dem von der EFSA konservativ festgelegten Sicherheitsgrenzwert. Dies zeigt, dass nationale Pauschalverbote ungerechtfertigt sind", so Verbandsvertreterin Jasmin Bird. "Die jetzt vorliegende EFSA-Bewertung sollte als Grundlage für eine konsistente und harmonisierte europäische Verordnung zur Lebensmittelsicherheit dienen, die von allen EU-Mitgliedstaaten respektiert wird."

Ein Verbot von BPA im Lebensmittelkontakt könnte Experten zufolge dazu führen, dass Hersteller auf andere Stoffe ausweichen, deren Toxizität weniger gut bewertet ist. Das würde bedeuten, dass ein gut charakterisiertes und vernachlässigbares Risiko durch ein deutlich schlechter einschätzbares Risiko ersetzt würde.

Sogenannte Niedrigdosiseffekte, vor allem solche, die nur bei niedrigen, nicht aber höheren Dosierungen nachgewiesen wurden, werden in Fachkreisen intensiv diskutiert. Studienberichte, welche die sogenannte Low-dose-Theorie stützen, wurden von unabhängigen Behörden wiederholt als unzuverlässig für Risikobewertungen angesehen, insbesondere bei solchen, die sich auf Menschen beziehen. Auch aus Sicht des BfR wurden bisher keine gesundheitsschädlichen Niedrigdosiseffekte von Bisphenol A verlässlich identifiziert, die die EFSA-Bewertungen in Frage stellen würden. Die EFSA hat die Unsicherheiten, die sich aus der Bewertung der Niedrigdosiseffekte ergeben haben, bei der Festlegung des Grenzwertes für eine lebenslange Aufnahme von BPA (Tolerable daily intake - TDI) mit berücksichtigt und bestätigt kein Risiko für Verbraucher in den derzeitigen Verwendungen.

Die Bewertung der EFSA zur Sicherheit von BPA gilt auch für ungeborene Kinder, Kleinkinder und Jugendliche. Die tatsächliche tägliche Aufnahmemenge von BPA liegt deutlich unter dem neuen sicheren Grenzwert, den die Behörde zu Jahresbeginn festgelegt hat. Die derzeitige Exposition gegenüber dem Stoff ist demnach so niedrig, dass sie als sicher bewertet wird. Ebenso kann laut Neubewertung der EFSA auf Basis der derzeitigen Datenlage nicht darauf geschlossen werden, dass BPA ein endokriner Disruptor gemäß den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation* ist, der das menschliche Hormonsystem negativ beeinflussen könnte.

Die EFSA betonte, Grund für die Senkung des Sicherheitsgrenzwerts sei, dass erstmalig eine neue, differenziertere Methode zur Bewertung des Risikos von BPA eingesetzt worden sei. Die Herab-senkung stehe explizit nicht in Zusammenhang mit einem Aufkommen neuer gesundheitlicher Bedenken.

Die Einschätzung der EFSA zu Bisphenol A wird von zahlreichen weiteren internationalen Behörden geteilt. Ende 2014 bekräftigte auch die US-Behörde für Lebensmittelsicherheit FDA erneut, dass BPA im Lebensmittelkontakt sicher ist.

* Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) muss ein Stoff folgende drei Kriterien erfüllen, um als endokriner Disruptor zu gelten:

   - erstens, das Vorhandensein einer schädlichen Wirkung;
   - zweitens, das Vorhandensein einer endokrinen Aktivität; sowie
   - drittens, ein plausibler ursächlicher Zusammenhang zwischen 
     beiden.

Pressekontakt:

Jasmin Bird
PC/BPA-Group PlasticsEurope
jasmin.bird@plasticseurope.org

Sven Weihe
PlasticsEurope Deutschland e.V.
sven.weihe@plasticseurope.org

Original-Content von: PlasticsEurope Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell

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