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WAZ: Feuerwehrbeamte haben Anspruch auf zwei Wochen Sonderurlaub - Überstundenausgleich belastet Kommunen

Essen (ots)

Verbeamtete Feuerwehrleute haben Anspruch auf knapp
zwei Wochen Sonderurlaub als Ausgleich für jahrelang geleistete 
Mehrarbeit. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet, 
entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag über die 
ersten von bislang 17 Klagen von Feuerwehrleuten.
 Nach einer landesweiten Verordnung mussten die Beamten seit den 80er
Jahren 54 Stunden wöchentlich arbeiten, inklusive des 
Bereitschaftsdienstes. 1997 erließ die Europäische Union jedoch die 
48-Wochenstunden-Richtlinie, und 2005 stellte der Europäische 
Gerichtshof klar, dass diese Regelung auch für Feuerwehrmänner mit 
Bereitschaftsdiensten gilt. Das Land NRW brauchte jedoch rund 
eineinhalb Jahre, um die 48-Stunden-Woche 2007 umzusetzen.
 In den aktuellen Fällen forderten einige Beamte laut WAZ darum 
rückwirkend bis 1997 Überstundenausgleich. Dies wies das Gericht 
jedoch ab. Die Beamten hätten sich selbst energisch in ihren Kommunen
gegen die 54-Stunden-Regelung zur Wehr setzen müssen. Die Kammer 
legte als Maßstab grundsätzlich nur ein Jahr zu Grunde und setzte 
eine pauschalisierte Mehrarbeit von fast 81 Stunden an, die jetzt in 
Freizeit umzuwandeln sind. Dies entspricht knapp zwei Wochen 
Sonderurlaub. Es ist zu erwarten, dass nun erhebliche Belastungen auf
die Kommunen zukommen. (Az.:12 K 480/08 ff)

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Telefon: 0201 / 804-2727
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