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Märkische Oderzeitung: OVG stärkt Zweckverbänden den Rücken

Frankfurt/Oder (ots)

Mieter haben keinen Anspruch auf die Versorgung mit Trinkwasser, wenn der Vermieter seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Das Oberverwaltungsgericht in Berlin hob mit seinem Urteil vom 21. April eine Anordnung des Frankfurter Verwaltungsgerichts vom vergangenen Jahr auf, in der die Richter erstmals in Brandenburg zugunsten des Mieters entschieden hatten. Der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Oderaue in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) wurde damals verpflichtet, eine zur Miete wohnende sechsköpfige Familie weiterhin mit Trinkwasser zu versorgen, obwohl der Vermieter seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Verband nicht nachgekommen war. Das OVG stellte nun klar, dass einem Mieter kein eigenständiger Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser zusteht.

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